Datenschutz nach der Novelle, was nun?

Rechtslage
Rechtslage

Nachdem die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG Novelle 2009) gerade erst so la la über die Bühne gewackelt ist, steht der Dialogmarketingbranche durch den VZBV gleich noch eine Datenschutzdiskussion bevor. Dabei ist das neue BDSG selbst noch äußerst erläuterungsbedürftig und selbst Branchenvertreter suchen nach Aufklärung und Lösungen (so plant der BVDW z.B. ein eigenes Datenschutzsiegel) und die Politik ist – wie so oft – zum Teil komplett ahnungslos.

In den Fokus der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) rücken nun die Web-Service-Anbieter: Der VZBV wirft den sozialen Netzwerken u.a. schlechten Datenschutz und die Übervorteilung der Mitglieder vor und hat u.a. gegen Facebook, Myspace, Lokalisten.de, Wer-kennt-wen sowie das B2B Netzwerk Xing Unterlassungsverfahren eingeleitet. Die Betreiber wollen die Vorwürfe prüfen und einige, wie beispielsweise Xing, haben bereits reagiert.

Solche Zeiten sind natürlich ein geradezu gefundenes Fressen für Rechtsanwälte, die sich auf den Datenschutz spezialisiert haben. Ein Regen von Abmahnungen wird uns wohl in den kommenden Wochen und sicher sogar Monaten begleiten. Denn wer denkt, man könnte sich juristischen Problemen ganz simpel per Opt-In Einwilligung entziehen, hat die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht. Denn dieser sagt absolut nichts darüber, wie das Opt-In auszusehen hat sondern nur, dass wir eins benötigen. Und selbst meine Firma hat schon oft mit Richtern gekämpft, die selbst die ausführlichste Dokumentation eines online erhobenen Opt-Ins nicht akzeptierten. Aber natürlich haben die Richter auch keine Anstalten unternommen, auch nur Ansatzweise eine Lösung aufzuzeigen. Insgesamt gesehen kann man sagen, dass noch eine Reihe von Rechtsunsicherheiten auf Grund ungenauer Formulierungen im Gesetzestext bestehen.

Der Brachenverband DDV und der BVH werten die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wie folgt als zweifelhaften Kompromiss, Zitat: „In Gänze bringt das neue Gesetz eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft, und das, obwohl es mehr als fraglich ist, ob das ursprüngliche Ziel – mehr Schutz vor Datenmissbrauch – erreicht werden kann.“

Ich empfehle zu diesem Thema auch das interview mit RA Ralf Rösler, der bei der OneToOne hierzu eine gute Einschätzung abgegeben hat: http://www.onetoone.de/homepage/Jetzt-schlaegt-die-Stunde-der-Juristen_16267Teil4.html

Ein Kommentar zu „Datenschutz nach der Novelle, was nun?

  1. „Denn wer denkt, man könnte sich juristischen Problemen ganz simpel per Opt-In Einwilligung entziehen, hat die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht.“

    Die Aussage finde ich sehr interessant, aber nicht ganz verständlich. Opt-In bestätigt nur, dass die e-mail-Adresse von einen Profilersteller benutzt wird, nicht aber, dass der Profilersteller zutreffende Angaben liefert. Denn wenn das Profil zu Rechtsverstößen führt, wer trägt hierfür die Verantwortung? Über die E-Mail-Adresse kann man normalerweise niemanden zur Rechenschaft ziehen. Portale wie XING könnten Ihre Reputation steigern, wenn sie ein Postprüfverfahren wie bei Web.de einführen würden.

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