Facebook erleichtert Marketern massiv das Leben! Neue Richtlinien für Gewinnspiele & Promotions

Rechtslage
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Gestern hat Facebook eine sehr spannende und weitreichende Änderung seiner Seitenrichtlinien bekannt gegeben, die das Marketing innerhalb des Netzwerkes deutlich erleichtern/verbessern.

Da ich selbst rund 20 Facebook-Seiten mit rund 18 Mio. aktiven Fans beteure & aktiv vermarkte, natürlich eine spannende Nachricht, der ich gern einige Minuten Aufmerksamkeit widme.

In Ziff. III E, die die Zulässigkeit von Gewinnspielen / Promotions regelt, wurde der Part aufgenommen, das nun auch in Seiten selbst (also auf der Pinnwand, den Kommentaren, etc.) solche Aktionen erlaubt sind. Vor dieser Änderung waren Gewinnspiele / Promotions nicht bzw. nur eingeschränkt und in Apps zulässig (siehe auch das offizielle Infovideo von Facebook).

Konkret zulässig sind nun folgende Aktionsarten:

– Gewinnspiele / Verlosungen durch Einträge auf der Pinnwand, z.B. als Kommentar.
Beispiel: “Schreibt einen Kommentar auf diesen Beitrag, wenn Ihr xy gewinnen möchtet!”

– Teilnahme an Gewinnspielen / Verlosungen durch konkrete Handlungsaufforderungen, wie z.B. via „Gefällt mir“-Klick.
Beispiel: „Unter allen die diesen Beitrag liken, verlosen wir …”

– Teilnahme an einem Gewinnspiel / Verlosung durch Nachricht an eine Fanseite.
Beispiel: „Sendet uns eine Nachricht! Unter allen Einsendern verlosen wir …”

Einzige Ausnahme: Die Handlungen müssen auf der Fanseite stattfinden und dürfen nicht auf der persönliche Chronik des Nutzers erfolgen. Beispiel für unzulässige Promotion: „Unter allen, die in ihrem Profil …. machen, verlosen wir xy …“

In der Summe also einige spannende Änderungen die verschiedensten Auswirkungen auf das Netzwerk haben können. Die Anforderungen an die Content Strategie bleiben natürlich an die Seitenbetreiber bestehen. Gute Seitenbetreiber werden der Herausforderung des schnellen Gewinnspieles zu widerstehen wissen und die neuen Möglichkeiten dezent einsetzen. :-)

Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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