Co-Sponsoring / Co-Registrierung, kurze Themeneinführung

i07_100x1005
Themeneinführung

Neukundengewinnung beziehungsweise Datengenerierung durch Co-Sponsoring und/oder Co-Registrierung. Eine kurze Einführung sowie die grundlegenden Vor- und Nachteile im Schnellüberblick.

Die Grundmethodik von Co-Sponsoring als auch von Co-Registrierung (kurz oft CoReg genannt) gibt es schon lange und stellt keine Erfindung des Onlinemarketings dar, die Begrifflichkeiten an sich wurden jedoch klar im Onlinemarketing geprägt.
Bei beiden Methoden geht es vereinfacht ausgedrückt darum, in einem bestehenden Kundendialog weitere Angebote zu platzieren, mit dem Ziel, das der Kunde diese ebenfalls bestellt. Dies auch ohne den konkreten Vorsatz, dies im Vorfeld überhaupt zwingend eingeplant zu haben. Es sind somit beide Methoden eine Form der prozessintegrierten Produktwerbung innerhalb eigener oder auch fremder Prozesse zur aktiven Datengenerierung.

Diese zwei Grundprinzipien lassen sich auf die unterschiedlichsten Bereiche in vielen Darstellungsvarianten integriert anwenden. Sei es zur Generierung zusätzlicher Bestellungen ergänzender eigener oder fremder Produkte, zur Gewinnung von E-Mail Adressen für Newsletter, Telefonnummern für Rückrufanforderungen für Beratungs-/Verkaufgesprächen, Produktinformationen per Post (Infoflyer, Kataloge), etc. – Es gibt viele weitere Möglichkeiten, die Anwendungswege sind somit nahezu unbegrenzt.

Primärer Unterschied beider Methoden…
…ist der Aktivitätsgrad der Endverbraucher im Dialogprozess. Muss der Kunde bei der Co-Registrierung beispielsweise aktiv ein Angebot aktivieren/annehmen, so muss er beim Co-Sponsoring nichts dergleichen unternehmen. Das entsprechende Angebot/Produkt wird ihm passend seiner durch den Anbieter eingeschätzten Affinität und von Ihnen festgelegten Zielgruppe (Geschlecht, Alter, Region, etc.) automatisch zugeordnet.

Beispiel Co-Registrierung:
Sie begeben sich mit dem Wunsch ein Konto zu eröffnen, auf die Webseite der Deutschen Bank. Innerhalb der Onlineanmeldung zum Konto werden Sie gefragt, ob Sie nicht zusätzlich eine Visa Kreditkarte zum Konto hinzubestellen möchten.
=> Bei der Co-Registrierung hat der Teilnehmer somit die Möglichkeit, sich *wahlweise* neben dem eigentlichen Produkt noch für weitere – in der Regel thematisch passende – Services zu registrieren. Die Mitnahme der Co-Registrierungen erfolg aktiv als Opt-In per Mausklick.

Beispiel Co-Sponsoring:
Ein Unternehmen veranstaltet ein Quiz zur Kontaktgenerierung. Fremde Unternehmen können sich hier nun als Co-Sponsoren mit auf dem Projekt platzieren lassen. Diese sind nun indirekt Mitveranstalter und erhalten ebenfalls die Teilnehmerdaten.
=> Beim Co-Sponsoring tritt somit mindestens ein Unternehmen neben dem Betreiber als “Mit-Sponsor” eines Projektes zur Datengenerierung auf. Jeder Co-Sponsor wird namentlich genannt und erwirbt  ebenfalls, passend zur Selektion (Alter, Geschlecht, Region, etc.), ein Nutzungsrecht an den generierten Daten.

Beide Methoden lassen sich gleichermaßen gut nutzen, um für seine eigenen Produkte Neukunden zu gewinnen. Pauschal kann man nicht beantworten, welche Methode die Bessere ist. Beide haben je nach Zielrichtung, Produkt und Selektion ihre Pros und Contras.
Ganz wichtig ist es hier, sich selber sehr bewusst darüber zu werden, wie die ganz genauen Ziele der eigenen Neukundengenerierung lauten.

Zur groben Orientierung, kann man jedoch wie folgt verallgemeinern:

Co-Registrierung macht Sinn wenn:
– Sie ein sehr spezielles Produkt besitzen, das keine allgemeine Affinität besitzt und daher ganz explizit vom Endverbraucher gewählt werden muss/sollte und die ausdrückliche Erlaubnis benötigt.
– Sie einen hohen Wert auf eine langfristige Kundenbindung legen, wenig Streuverluste wünschen und bereit sind, hierfür auch deutlich mehr zu zahlen als vergleichsweise beim Co-Sponsoring.

Co-Sponsoring macht Sinn wenn:
– Sie schnell eine größere Menge an Neukunden kostengünstig gewinnen möchten, die aus Qualitätssicht durchaus einen erhöhten Streuverlust und eine kurzlebige Lebenszeit beinhalten darf. Die aber meist, durch die niedrigeren Gewinnungskosten im Vergleich zur Co-Registrierung, kompensiert werden.
– Sie eine bekannte Markte und/oder ein Produkt besitzen, das sehr allgemeine Affinität besitzt und somit eine große Zielgruppe anspricht und wenig Vorwerbung benötigt. Streuverluste sind dann meist selten.

Es gibt bei beiden Varianten natürlich verschiedene Formen der Integration. Bei der Co-Registrierung ist ein guter Text, der einfach und in wenigen Worten Ihre Dienstleistung heraus stellt, wichtig. Vermeiden Sie lange Sätze oder große Erklärungen.
Gerade bei der Co-Registrierung hängen die Qualität und das Volumen massiv von der Einbindungdarstellung ab. Man kann eine CoReg simpel als Grafik (meist 88×31 Pixel) und zweizeiligen Text inkl. Zustimmungskasten einbauen, oder auch per Options-Button im Ja-Nein-Frageprinzip, das Ganze eingebaut in eine Liste von dutzenden oder wenigen anderen CoRegs, einzeln oder auch als Integration auf eine Dankesseite mit einer großer Abbildung und umfangreicherem Text, und so weiter. Die Darstellungsvarianten und Extras sind sehr umfangreich.

Rechtliche Aspekte, Grundlagen:
Man muss hier erst einmal unterscheiden zwischen E-Mail-, Post- und Telefondaten sowie der Kombinationen aus diesen und zusätzlich zwischen CoReg und Co-Sponsoring. Je nachdem welche Datenmerkmale sie erheben möchten, gelten andere Regeln und Generierungswege. Da die Erläuterung dieser Rechtslage den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde, werde ich dies, in einem gesonderten Beitrag später einmal erörtern (einen frühereren Arikel von mir mit mehr Rechtsinformationen finden Sie hier).

Was sie jedoch bereits jetzt unbedingt zum Thema Rechtslage wissen sollten ist, dass es zu diesem Thema zwischen den Agenturen, Anwälten und sogar Richtern/Gerichten sehr viele unterschiedliche und sogar gegenläufige Auffassungen und Aussagen gibt. Ich empfehle Ihnen daher, im Zweifelsfall, immer den schwierigeren Weg zu gehen! Dies geht zwar oft zu Lasten der möglichen Menge an Neukunden, aber mit Sicherheit nicht zu Lasten der Qualität oder Rechtssicherheit.
Aber wie alles, ist auch das eine normale Kosten-/Nutzenrechnung.

Wenn Sie alle Ratschläge beherzigen, haben Sie für Ihre Neukundenakquise eine solide Grundlage für die Umsetzung beider Methoden.
Danke auch an Wikipedia für die Erwähnung einiger Punkte meines Artikels unter http://de.wikipedia.org/wiki/Co-Registrierung – Dieser Beitrag wird ständig aktualisiert, so dass die genannten Informationen stetig aktuell sind.

2 Kommentare zu „Co-Sponsoring / Co-Registrierung, kurze Themeneinführung

  1. Zitat Rene (letzter Kommentar): „Der Teilnehmer selbst hat keine Wahlmöglichkeit – entweder erhalten alle Mit-Sponsoren sowie der Veranstalter die Daten, oder keiner.“

    Stimmt so nicht

    1. Eine Wahlmöglichkeit hat man als Endverbraucher, man muss die Daten nicht an Dritte weitergeben, kann dies aber. Die Zustimmung zur Datenweitergabe ist unabhängig von einer Projektteilnahme (so sollte es rechtlich zumindest überall sein!)

    2. Nur „alle“ oder „keiner“ ist falsch. Passend zur Zielgruppe kann z.B. auch ein Sponsor nur die Daten von Personen ab 50Jahren bekommen, der nächste nur Schweizer, etc. eine Auswahl ist somit möglich… und es gehen nicht alle Daten an alle Co-Sponsoren.

  2. Co-Sponsoring und Co-Registrierung sind beides Möglichkeiten zur Datengenerierung, bei denen kostenreduzierende Verbundvorteile durch mehrere beteiligte Firmen ausgenutzt werden.

    Beim Co-Sponsoring tritt mindestens eine Firma neben dem Betreiber als „Mit-Sponsor“ eines Projektes zur Datengenerierung auf (häufig ein Gewinnspiel). Jeder Co-Sponsor wird namentlich genannt und erwirbt *automatisch* ebenfalls ein Nutzungsrecht an den generierten Daten. Der Teilnehmer selbst hat keine Wahlmöglichkeit – entweder erhalten alle Mit-Sponsoren sowie der Veranstalter die Daten, oder keiner.

    Bei der Co-Registrierung hingegen hat der Teilnehmer die Möglichkeit, sich *wahlweise* neben dem eigentlichen Projekt noch für weitere – in der Regel thematisch passende – Services zu Registrieren. Der Teilnehmer braucht hierzu nur ein mal eingangs seine Daten bei der Teilnehmer-Registrierung (z.B. kostenloser SMS-Versand) einzugeben. Die Mitnahme der Co-Registrierungen (z.B. Bestellung einer kostenlosen Prepaid-Karte) erfolg sodann einfach aktiv per Mausklick als Opt-In.

Hinterlasse einen Kommentar