Datenschutz wird wirtschaftsfreundlich“er“

BDSG Novelle 2009

Hintergrund der Debatte ist die Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs. Nach der Neuregelung sollen persönliche Adressdaten nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn die Betroffenen vorher ausdrücklich einwilligen. Die Koalitionsfraktion will nun aber doch der Wirtschaft beim Datenschutz entgegenkommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG Novelle 2009) deutlich entschärfen.

Dies haben Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD am Freitag (24.04.) beschlossen. Über entsprechende Details wurde sich zwar noch nicht verständig, aber erste grobe Punkte wurden angesprochen. So soll es neben der Beipackwerbung nun auch bei der Empfehlungswerbung bei der alten Regelung bleiben, wonach der Betroffene der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken nicht vorher einwilligen muss.
„Um den Kunden nicht zu verärgern oder seinen Widerspruch zu provozieren, werden Unternehmen mit diesem Recht zurückhaltend umgehen“, sagt der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl. Zudem kann der Werbeempfänger in beiden Fällen deutlich erkennen, welches Unternehmen seine Adresse für Drittwerbung benutzt.  Außer für die Meinungsforscher, für bestehende Adressverzeichnisse und Werbung innerhalb eines Konzerns, soll es aber dennoch, nach Ansicht der Koalitionsparteien, keine Ausnahmen für einzelne Branchen vom Einwilligungserfordernis geben.

In einem Forum beim Netzwerk Xing, fand ich hierzu einen guten Kommentar von Simone Düllmann-Peckert (Leitung Adressen und Beilagen bei FID Verlag): „Auch beim Listenprivileg wird die Adresse NICHT an das werbende Unternehmen weitergeleitet, sondern nur im Zuge des Lettershopverfahrens in einem neutralen Lettershop verarbeitet und genutzt. „Herr der Daten“ und verantwortlich für die Nutzung und Verarbeitung bleibt das Unternehmen, das die Adressen im Bestand hat, nicht das werbende Unternehmen. Erst wenn der Beworbene sich für das Werbe-Angebot tatsächlich interessiert und sich bei dem werbenden Unternehmen dann als „Kunde“ selber vorstellt (sprich: Kunde bestellt), erhält das werbende Unternehmen Kenntnis von der Adresse. Und damit einen neuen Kunden. Das ist leider ein Aspekt, der in der Diskussion nie richtig wiedergegeben wird.“

Fazit: Es ist somit aus der Sicht der Wirtschaft ein guter erster Schritt, aber noch nicht das Ziel, da vieles noch nicht berücksichtigt oder sogar verstanden wurde.

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