In Zeiten, in denen die Verunsicherung groß und Datenschutz nicht zuletzt Wahlkampfthema ist, wird die aktuelle rechtliche Novellierung bezüglich der gewerblichen Nutzung von Kundendaten kontrovers diskutiert.

Kurze Themen-Einführung:
Das teilweise große Unwissen über “Adresshandel” wird seit Monaten in Deutschland in den Medien und von den Politikern genutzt, um die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wirksam zu vermarkten.
Die Themen in der politischen Diskussion sind dabei eigentlich immer die gleichen… man sollte sich vielmehr aber folgende Frage stellen: “Was muss man wirklich ändern und was ist dann der richtige und maßvolle Weg der sowohl die Interessen der Endverbraucher als auch denen der Wirtschaft genüge trägt?”. Denn eins ist klar: das aktuelle BDSG ist veraltet und der Datenschutz in Deutschland sicher nicht perfekt. Aber das alles ist noch lange kein Grund pauschal alles zu verteufeln was damit zu tun hat. Datenschutz und Datennutzung müssen sich nicht notwendigerweise widersprechen!
Vorab sollte man erstmal unterscheiden, dass die aktuellen Datenskandale bei der Bahn, Telekom, usw. oder Datendiebstähle nichts mit Datenhandel zu tun haben und auch die nervigen kaltakquise Telefonanrufe von Callcentern bei der Datenschutz Novelle überhaupt kein Thema sind und gesetzlich von völlig anderen Bestimmungen geregelt werden. Gern werden diese ganzen Punkte komplett durcheinander gewürfelt und leider dann auch, sogar von führenden Politikern, dazu genutzt, um die Änderungen der BDSG Novelle zu rechtfertigen.
Der Adresshandel an sich ist ein ganz normales Mittel für zielgruppengenaue Werbung im Direktmarketing, welches dem Endverbraucher eher positiv als negativ entgegenkommt. So verhindert gezieltes Direktmarketing beispielsweise das Gießkannenprinzip und mindert somit die Werbeflut, und so weiter… Hier könnte man ganze Romanbänder schreiben und würde das Thema dennoch nur ankratzen…. beispielsweise könnte man jetzt auch noch aus ökologischer Sicht anfangen zu argumentieren, dass durch Direktmarketing auch weniger Postsendungen verschickt werden, was die Umwelt schont… aber das würde jetzt zu weit führen. Zurück zum Hauptthema:
Aktuelle Entwicklungen der Datenschutz Novelle:
Am 14.05.09 fanden erneute Verhandlungen in Berlin statt, leider ohne Ergebnis – die Fronten bleiben weiterhin verhärtet. Am Freitag den 29.05.09 wird im Bundestag erneut über das Thema gesprochen, mit dem Ziel einer Einigung. Diesem Termin geht allerdings noch eine Sitzung des Innenausschuss am Mittwoch den 27.05.09 voraus. Hier soll gründlich über das Thema debattiert werden, mit dem offensichtlichen Ziel der Opposition noch einmal mächtig „Druck“ zu machen um -wie es scheint -die Reform gegebenenfalls auch mit Gewalt vor Ende der Legislaturperiode (die letzte Sitzung im Bundestag ist die erste Juli-Woche) durchzusetzen.
Es bleibt also weiterhin spannend.
Zum Abschluss noch ein paar Links, zur Berichterstattungen rund um das Thema Datenschutz:
– FAZ-Video: Datenspionage: Mann mit dem goldenen Telefon
(ein kritischer und sehr guter Kommentar dazu im Xing-Forum)
– Google-Gründer: Daten sammeln rettet Leben
– Erste Datenaffäre in Behörde
– NDR: Google-Streit mit Datenschutzbeauftragten (inkl. Video)
– Datenschutz vs. Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
Abschließen möchte ich diesen Beitrag mit einem Satz, den ich eingangs im Beitrag bereits erwähnte: “Datenschutz und Datennutzung müssen sich nicht notwendigerweise widersprechen!”
P.s. UPDATE 29.05.09:
BDSG-Novelle wieder auf dem Tisch: Das Hin und Her in der Debatte um eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat nach der Sitzung vom 27ten immer noch kein Ende.
Nach dem viele schon dachten, es ist vom Tisch, sieht es nun wieder anders aus. Die Innenpolitiker der großen Koalition wollen einen letzten Anlauf unternehmen, um die Reform des Datenschutzrechts vor einem Scheitern zu bewahren. Dabei ist die SPD offenbar bereit, auf das Verbandsklagerecht zu verzichten, wenn im Gegenzug der Verbraucherschutz gestärkt wird (siehe auch Handelsblatt Artikel). Das Gesetz steht noch einmal für den 17. Juni auf der Tagesordnung. Der Bundestag hätte dann jedoch aber nur noch in einer extra einzuberufenden Sondersitzung in der Sommerpause die Möglichkeit, einen eventuellen Einspruch des Bundesrates abzuwehren. Die CDU-Bundestagsfraktion interpretiert diese Aktion als „Foul in der Nachspielzeit“. Siehe auch: Berliner Datenschutzrunde.
Nach DDV Informationen scheint die Unionsfraktion erfreulicherweise nicht gewillt, der SPD-Fraktion noch weiter entgegen zukommen. Mit dem ZAW halten wir deshalb ein Scheitern des Gesetzesvorhabens nach wie vor für die wahrscheinlichere Variante.
Wir brauchen einen tragfähigen Kompromiss, der Wirtschaft und Verbraucherschutz gleichermaßen berücksichtigt, ob das bis zum 17. Juni noch gelingt, bezweifel ich.
Update 16.06.2009:
BDSG Novelle kommt schneller als gedacht, CDU und SPD einigen sich noch diese Woche
Ein Kommentar zu „Aktuelles zur Datenschutz Novelle“