Opt-In & Widerspruch abgeschafft!? Ja, im MRRG

Rechtslage
Rechtslage

Sie glauben die Titelschlagzeile nicht? So ging es mir auch, als ich davon zum ersten mal hörte… „Völliger Blödsinn“ dachte ich mir, die Gesetzte werden immer restriktiver, aber nicht lockerer. Aber es stimmt, zumindest in Teilgebieten.

Bislang ist das Thema von der Presse erstaunlich wenig kommentiert worden, vermutlich wegen Unkenntnis. Aber unsere Bundesregierung hat es wirklich getan, und zwar am vergangenen Freitag. Da wurde eine Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) beschlossen, die erstaunt.

Kurzum: Bisher stand im Gesetz das Wort „eingewilligt“ im Bezug auf Werbung, nun soll dort bald „Widerspruch“ stehen. Also ein Opt-Out statt ein Opt-In. Ach ja, und legen Sie dann Widerspruch ein, dann gilt Paragraph 44 Absatz 4, sprich der Widerspruch gilt einfach nicht.

Dies alles soll ab 1. November 2014 beginnen (dann tritt das geänderte Melderechtsrahmengesetz in Kraft). Lediglich ein Nein im Bundesrat könnte die Neuregelung jetzt noch aufhalten, aber danach sieht es derzeit absolut nicht aus.

Was bedeutet das im Einzelfall? Die Chip hat dies in einem Fachartikel gut zusammengefasst, so dass ich dies gern hier zitieren möchte:

„Jede Firma, die jemals irgendwelche Daten von Ihnen erfasst hat, kann diese Daten künftig vom Einwohnermeldeamt berichtigen oder bestätigen lassen. Sie haben bei einer Befragung, einem Gewinnspiel oder sonst wo nur Name und Ort angegeben? Das Einwohnermeldeamt liefert dem Unternehmen dazu bereitwillig frühere Namen (beispielsweise bei Heirat), gegebenenfalls Doktorgrad, Ordensname oder Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort (…) Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Anschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder. Und als Sahnehäubchen oben drauf auch noch alle bisherigen Anschriften. „

Wer jetzt zurecht denkt, dass das nicht sein kann, ist mit mir ganz einer Meinung. Aber es ist weder eine Ente noch eine unwahrscheinliche Diskussion. Es ist bereits entschieden und geht seinen Weg.  Es hat schlicht fast keiner bemerkt. So kommt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar zu der ernüchternden Einschätzung: Widerstand ist zwecklos (zumindest in den meisten Fällen…).

Aber: Da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt, wird es sich stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener Daten handeln. Aus Sicht der Marketer sicher dennoch so oder so ein Triumph der Werbe-Industrie, aber es kann auch dazu führen, dass der bereits angeschlagene Ruf der Branche weiter sinkt und Werbung immer mehr ausartet. Denn gerade durch die immer stärker werdenden Opt-In Regeln des BDSG hat sich der Markt eigentlich auch im positiven natürlich bereinigt… die Zeit wird es zeigen… ich bin gespannt auf 2014!

Statement
Statement

Fazit: Es ist erstaunlich, unerwartet und dauert noch etwas, bis es konkret wird. Man kann es also als Marketer durchaus positiv sehen, sollte aber wirklich aufpassen dieses Instrument nicht falsch einzusetzen. Ganz schnell kann man sich so auch seine Kunden vergraulen… und auch anderer Schindluder ist dann durchaus möglich (wo wohnt eigentlich die hübsche Dame, die ich gestern in der Bar kennen gelernt habe? Ist Sie schon verheiratet… etc.).

Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

5 Kommentare zu „Opt-In & Widerspruch abgeschafft!? Ja, im MRRG

  1. Hallo Leute
    ich glaube daran das, das wahr immer schon so.
    aber das war nicht so öffentlich.wie gesagt bin auch nicht begeistert davon aber das Leben geht weiter
    mit freundlichen Grüßen

    Wendelin

  2. Das kann ja was werden in 2014. Ich mein, nicht jeder will doch dass private Daten so einfach preisgegeben werden können. Da traut man sich ja gar nicht mehr seine Email-Adresse geschweige denn andere Daten herzugeben Mittlerweile haben viele Daten im Internet verstreut, siehe allein schon Twitter und Facebook. Da traut sich doch dann keiner mehr irgendwas ins Internet zu stellen.

    Für Marketer könnte es dazu noch schwieriger werden, das Vertrauen seiner Newsletter-Leser zu gewinnen und auch zu halten …

  3. Hallo,

    ich habe das Ganze auch mitbekommen. Ich muss aber erlich sagen, dass in der deutschen Gesetzgebung, aber auch der Richtersprechung irgendetwas nicht mehr stimmen kann. Entscheidungen werden leider immer weltfremder.

    freundliche Grüße
    Josef

  4. P.s. Die Gebühr für die Online Auskunft beim Melderegister beträgt z.B. aktuell in Essen 4,- EUR und kann günstiger werden bei größeren Abnahmen. In Berlin kostet der Datensatz 5,- EUR, in München 15,- EUR.
    Ab 2014 soll das dann ohnehin günstiger werden… da die Bundesregierung sich damit dann große Zusatzeinnahmen verspricht… so munkelt man jedenfalls…

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