Rechtslage: Unerlaubte Werbeanrufe

Anruf und/oder Mail?
Werbeanrufe

Das LG Karlsruhe hat in seinem Urteil aus November letzten Jahres (Az.: 14 O 44/09) noch einmal klargestellt, dass unerlaubte Werbeanrufe rechtswidrig sind.

Die Beklagte rief ohne Einwilligung Verbraucher an und warb für Online-Gewinnspiele. Die Beklagte trug vor, sie habe die Adressen von dritter Seite aus gekauft und es lägen auch entsprechende Werbeeinwilligungen vor. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass es sich um unerlaubte (sogenannte Cold Calls) Anrufe handle.
Die Beklagte habe zwar behauptet, es lägen Einwilligungen (z.B. per Opt-In) vor, jedoch nicht näher dargelegt, um was für Erklärungen es sich hierbei handle und welchen Wortlaut sie hätten. Hierzu sei sie aber verpflichtet gewesen, so die Richter. Da die Beklagte dem nicht nachgekommen ist, ist das Urteil zu ihren Lasten ausgefallen.

Passend hierzu folgende zwei Artikel von mir, die die Problematik inkl. Lösung noch mal im Detail aufgreifen:

1. Nicht ohne mein “Opt-In”… Aber wie muss es aussehen?

2. Neukundengewinnung im Direktmarketing Teil 1: Allgemeine Grundlagen

3. 15 Irrtümer über die “Auftragsdatenverarbeitung” (siehe BDSG) – WICHTIG!

4. Und zum Überblick der neuen Rechtslage seit der BDSG Novelle 2009, hier noch kurz ein passendes Schaubild:

Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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