
Laut der Nachrichtenagentur dts ist soeben das umstrittene Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt wurden (siehe Urteil). Das gab heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt. Das Gesetz verlangt von Telekommunikationsanbietern, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate zu speichern.
Die Richter gaben damit drei Verfassungsbeschwerden statt. Die jetzt gekippten Regelungen verpflichteten Telekommunikationsanbieter seit 2008, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatten insgesamt 35.000 Bürger geklagt.
Das Gesetzt war im November 2007 von CDU, CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei im Bundestag beschlossen worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Rund 35.000 Bürger hatten sich einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angeschlossen. Das Recht, die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung zu verwenden, war seit Inkrafttreten des Gesetzes schon durch zwei einstweilige Verfügungen eingeschränkt worden.
Weniger strenge Maßstäbe setzen die Richter für die IP-Adressen an. Zwar könne damit der Absender von E-Mails oder ein Besucher von Internetseiten ausfindig gemacht werden, allerdings könne damit kein Persönlichkeitsprofil erstellt werden, da für entsprechende Auskünfte nicht alle gespeicherten Daten freigegeben würden.
Das Gericht kritisiert im einzelnen, dass das geltende Gesetz viel zu allgemein ist. Konkrete Straftaten seien nicht aufgeführt. Verwendungszwecke würden überhaupt nicht konkret genannt. Das führe zu einem offenen Datenpool, der notwendige Zusammenhang zwischen Speicherung und Nutzung gehe verloren.
Die gesamte Vorschrift ist nichtig. Alle erhobenen Vorratsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden.
Der Gesetzgeber kann nun einen neuen Anlauf machen, ein neues Gesetz zu erlassen.
P.s. Zahl am Rande: Unvorstellbare 19 Terabyte an Verbindungs-Daten hat die Deutsche Telekom unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Löschung freigegeben. Der Vorgang dauert mehrere Tage. 19 Terabyte entsprechen 4,85 Milliarden DinA4-Seiten…
Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
In Hinblick wie lange es oft dauert eine Straftat zu bemerken und anzuzeigen sowie bis man einen Gerichtstermin bekommt und in anbetracht wie schnell unsere Behörden allgemein arbeiten sind 3 Monate wirklich leider zu kurz. Ich bin hier eher für 12 oder mehr Monate, aber für eine Verschärfung der Regeln, wann man diese Daten nutzen darf und wer. Viele Verbrechen lassen sich darüber aufklären, das ist eine gute Sache, muss aber reguliert werden.
Ein halbes Jahr die Verbindungsdaten zu speichern ohne konkreten Verdacht geht meiner Meinung zu weit. 3 Monate sollte maximal möglich sein. Die Telekommunikationsanbieter allen vorran die Telekom haben ja bewiesen, dass sie nicht mit den sensiblen Verbindungsdaten umgehen können.