
Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat das mangelnde Bewusstsein für Datenschutz beklagt: „Wer seine Daten preisgebe, trage eine Mitschuld am Missbrauch“, so Richter Papier.
Papier beklagte in diesem Zusammenhang auch ein mangelndes Bewusstsein vieler Bürger für den eigenen Grundrechtsschutz. Viele Menschen gäben persönliche Daten zu freimütig preis, sagte Papier. Die Betroffenen träfe dann selbst ein Mitverschulden, wenn mit ihren Daten Missbrauch getrieben werde. Jeder Einzelne habe als Träger von Grund- und Freiheitsrechten auch ein hohes Maß an Selbstverantwortung.
Weiterführende Informationen im aktuellen Focus-Artikel, hier klicken.
Fazit: „(…) Jeder Einzelne habe als Träger von Grund- und Freiheitsrechten auch ein hohes Maß an Selbstverantwortung (…)“, ein gute Aussage. Endlich mal jemand der die Bundesbürger als mündig genug ansieht, dass man eine gewisse Eigenverantwortung erwarten darf. Schade nur, dass das sonst kaum jemand teilt und die meisten Richter bei ihren Urteilen von absolut unmündigen Bürgern ausgehen….
P.s. Update Thema Vorratsdatenspeicherung: Die EU hat nun angekündigt, die Richtlinie überprüfen zu wollen, die Deutschland mit dem nun verworfenen Gesetz umgesetzt hatte.
Jan-Philip Ziebold