Direktmarketing Blog

Adressen im Direktmarketing – Trends, Tipps, Studien und mehr

Datenschutz ist sexy, Datensammeln auch?!

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Datenschutz

Die Überschrift ist viel und nichts sagend, Fakt ist aber, das Daten die Grundlage fast aller Unternehmen, Werbeaktionen, … sind, und die Gefahr das hier Fehler passieren recht groß ist. Aktuell berichten die Medien ja wirklich dauerhaft über neue Skandale und Unregelmäßigkeiten im Datenbereich. Zu Recht? Also in meinen Augen mehr als nötig und in Teilen absolut übertreiben, dennoch ist natürlich am Grundproblem etwas dran und es darf auch nicht unter den Tisch gekehrt werden. Datensammeln ist etwas gutes und nötig, aber der Datenschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben. An dieser Stelle daher einige weitere Datenvorfälle im Überblick, die bisher nicht so stark bis überhaupt nicht durch die Medien gegangen sind, aber dennoch eine Erwähnung wert sind:

04.11.2009, Köln
Verursacher: 1. FC Köln
Geschädigte: Mitglieder des 1. FC Köln
Was?: Nutzerdetails leicht zugänglich

03.11.2009, Stuttgart
Verursacher: Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
Geschädigte: Sparkassen-Shop-Kunden
Was?: Benutzer können 350.000 Rechnungen im Sparkassen-Shop einsehen

29.10.2009, Nürnberg
Verursacher: Bundesagentur für Arbeit
Geschädigter: Bewerber
Was?: Einladung zum Missbrauch: Arbeitsamt macht Bewerberdaten Dritten ohne Kontrolle zugänglich

19.10.2009, Neu-Isenburg
Verursacher: KarstadtQuelle Bank
Geschädigte: Karstadt-MasterCard-Kunden
Was?: Unbefugte gelangen an Daten der Karstadt-MasterCard-Kunden

19.10.2009, Hamburg
Verursacher: Google
Geschädigter: Anwender von Google Text & Tabellen
Was?: Private Dokumente bei Google Text & Tabellen einsehbar

13.10.2009, Bonn
Verursacher: Deutsche Telekom
Geschädigte: Kunden
Was?: Hunderttausende Kontoverbindungsdaten von Kunden ins Ausland gelangt ….

Quelle: http://www.projekt-datenschutz.de

Folgenden Artikel mit dem Titel “Datenschutz ist sexy, Datensammeln auch” bei heise.de möchte ich Ihnen empfehlen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-ist-sexy-Datensammeln-auch-849664.html

Mein Fazit: Ich bin überzeugt, das Daten gerade im Mittelstand oft deutlich besser überwacht und gesichert sind, als z.B. bei den genannten Großkonzernen. Mehr Menschen, mehr Gefahrenquellen. Im großen und Ganzen, sind Daten aber in Deutschland wirklich gut gesichert, auch wenn der Eindruck derzeit durch die Medienaufmerksamkeit auf dieses Thema sicherlich etwas anders widerspiegelt.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

Eingetragen unter:Allgemein, Branchen-News ,

Vertragsmängel beim gewerblichen Adresshandel (E-Mail-Adressen)

Rechtslage

Rechtslage

Einen weiteren Artikel, den ich heute Morgen bei dr-bahr.com gefunden habe, dreht sich um das spannende Thema Abgleichprotokolle bzw. „was ist, wenn gekaufte Daten sich als „Schrott“ raus stellen?!, muss ich dennoch zahlen?“

Laut OLG München scheinbar ja zwar nicht pauschal aber grundsätzlich schon, wenn die Rahmenbedienungen fehlen Zwar sind Adressdeals ohne vernünftigen Vertraglichen Rahmen in meinen Augen ohnehin fraglich, aber gut, darum geht es hier heute nicht.

Zurück zum Fall des OLG München: Das Vertragsmängel beim gewerblichen Adresshandel gerichtlich eher selten sind ist bekannt. Umso interessanter ist die Entscheidung des Gerichts (Urt.  v. 10.08.2009 – Az.: 23 U 1818/09), die gleich mehrere umstrittene Punkte anspricht.

Die Beklagte erwarb von dem Kläger 180.000 E-Mail-Adressen, verweigerte jedoch später die Bezahlung, da zahlreiche Mängel vorliegen würden. Die Daten enthielten umfangreiche Dubletten und Fake-Anmeldungen, auch sei die festgelegte Umwandlungsrate nicht eingehalten worden. Darüber hinaus seien die Daten nicht mittels Double-Opt-In erhoben worden, was heutzutage aber Standard sei.

In der ersten Instanz unterlag die Beklagte, die daraufhin in Berufung ging. Aber auch in der Berufung gaben die Richter dem klägerischen Begehren statt.

Hinsichtlich der Umwandlungsrate fehle es an einer ausdrücklichen vertraglichen Festlegung, so die Juristen. Zwar habe die Beklagte behauptet, dass eine solche zwischen 1 und 5% üblich sei, hierfür keine konkreten Beweise vorgelegt. Ohnehin sei dieser Punkt erst verspätet im Rahmen der Berufungsverhandlung geltend gemacht worden.

Aus dem Vertrag ergebe sich auch nicht, dass eine Vereinbarung hinsichtlich des Double-Opt-In-Verfahrens vorliege. Zwar behauptete die Beklagte, dass diese Voraussetzung ein marktüblicher Mindeststandard sei und eigentlich keiner zusätzlichen vertraglichen Regelung bedürfe, legte jedoch auch hinsichtlich dieses Punkt keine Beweise vor und griffe diesen Punkt ebenfalls erst in der Berufung und somit verspätet auf.

Insgesamt folgten die Richter der Meinung der Erstinstanz und stellten fest, dass auf den Adresshandel Kaufrecht Anwendung finde. Es handle sich hierbei um die Übergabe beweglicher Sachen.

Schliesslich sei vertraglich vereinbart gewesen, dass Dubletten und Fake-Adressen binnen acht Tagen zurückzusenden seien, andernfalls gölten sie als genehmigt. Da die Beklagte damals keine Beanstandungen vorgebracht habe, müsse sie auch aus diesem Grunde ihrer Zahlungspflicht nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Bestätigungs-Mails sind keine unerlaubte E-Mail-Werbung, laut LG München

Rechtslage

Rechtslage

Die Tage bei Dr-Bahr.com gelesen: Das LG München (Beschl. v. 13.10.2009 – Az.: 31 T 14369/09) hat festgestellt, dass eine reine Check-E-Mail kein Spamming, sondern vielmehr ein taugliches Instrument ist, um unerlaubte E-Mail-Werbung auszuschließen.

Bei dem Antragsteller handelte es sich um einen Münchener Rechtsanwalt. Er machte geltend, dass der Antragsgegner, der Geschäftsführer einer Direktmarketing Firma, unaufgefordert Werbeschreiben per E-Mail an seine Kanzleiadresse zugesandt habe. Tatsächlich wurde ihm eine Check-Mail mittels Double-Opt-In im Rahmen eines Gewinnspiels zugesandt.

Der Anwalt begehrte den Erlass einer einstweilige Verfügung.

Sowohl das AG München als auch die Beschwerde-Instanz, das LG München, lehnten einen Anspruch ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Zusendung einer Check-E-Mail im Double-Opt-In-Verfahren keine unerlaubte E-Mail-Werbung darstelle. Denn die Besonderheit in diesem Verfahren liege darin, dass die Registrierung für das zugesandte Angebot erst dann wirksam werde, wenn sie von dem Adressaten bestätigt werde.

Es handle sich somit um einen Schutz vor weiteren, unerwünschten E-Mails und um eine Absicherung, dass die erste Aufforderung tatsächlich von dem Adressaten stamme und nicht auf einem missbräuchlichen Eintrag beruhe. Das LG München beruft sich dabei ausdrücklich auf die „E-Mail-Werbung“-Entscheidung des BGH (Urt. v. 11.03.2004 – Az.: I ZR 81/01), wo es ausdrücklich heisst:

„Der Werbende hat durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.“

Fazit: Eine solche geeignete Massnahme sei das Double-Opt-In-Verfahren.Es liegt somit bei solchen E-Mail keine unerlaubte Werbung vor.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Ministerin sieht Datenschutz als „größtes Projekt“

Am Mittwoch dieser Woche erhielt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erneut ihre Ernennungsurkunde für das Amt der Bundesjustizministerin.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  gegenüber der Welt bezüglich “Projekt Datenschutz”:
“Das größte Projekt wird die umfassende Modernisierung des Datenschutzes sein. Das gilt für den privaten wie für den öffentlichen Bereich. Dazu brauchen wir den Dialog über die Herausforderungen im Internet, der die klassischen Frontstellungen überwindet. Konkret haben wir ein Datenschutz-Gütesiegel verabredet, so eine Art Stiftung Datenschutz für das Internet. Schnell umsetzen wollen wir die Aufträge des Koalitionsvertrages zur Verbesserung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern. Wir werden die Ungleichbehandlung zwischen Strafverteidigern und Anwälten beseitigen”

Das Ganze Interview finden Sie hier: WELT ONLINE

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Postbank-Konten von Politikern extern einsehbar

Stiftung Warentest

Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest deckte nun das ganze Ausmaß des Datenmissbrauchs bei der Postbank auf.

Die Redaktion der Zeitschrift „Finanztest“ zeigte heute auf, wie sehr die Postbank die eigenen Kunden durch Umgehung des Datenschutzes zu „gläsernen“ Kunden machte.

Inzwischen hat die Postbank die Datenbanken für die freien Mitarbeiter gesperrt. „Finanztest“ deckte zudem die Falschaussage der Postbank von gestern auf, dass die freien Finanzberater nur regional Zugang zu den Daten der Kunden gehabt hätten.

Zudem waren Kundendaten bei der Postbank, nach Recherchen von WELT ONLINE, anders als von dem Unternehmen behauptet weiter extern zugänglich gewesen. Auch Konten hochrangiger Politiker und Wirtschaftsgrößen ließen sich ausspähen: darunter Sparguthaben, Aktiengeschäfte und andere Transaktionen.

 

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Zahl des Tages – Die größte Click-Rate die Welt

Genau 78 % aller Nutzer klickten auf die erste Online-Anzeige der Welt – diese erschien vor 15 Jahren, am 27. Oktober 1994, auf hotwired.com, der Website des „Wired Magazine“.

Wenn das mal nicht eine Erwähnung hier Wert ist. :-)

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KOALITIONSVERTRAG II, Alle Auswirkungen auf den Datenschutz

Bundesregierung

Bundesregierung

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben, vieles wurde vereinbart und einiges davon betrifft den Datenschutz. Hier ein Überblick:

BDSG Novelle II:
Wie es hier weitergehen soll steht ja bereits geschrieben, fraglich ist aber, ob die neue Regierung dies so 1zu1 auch umsetzen wird oder doch kippt. Was nicht zwingend eine Verbesserung bedeuten muss, da es in Tendenzen gibt, das BDSG zu verstärken/auszubauen. Gerade die FDP ist allgemein gegen Datenhandel.

Datenschutz allgemein:
Die Regierung will unter der neuen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine „Stiftung Datenschutz“ ins leben rufen, die sich um den Datenschutz im Internet kümmert. Die Stiftung, die nach dem Vorbild „Stiftung Warentest“ arbeiten soll, wird Web-Angebote mit einem Prädikat versehen. Siehe dazu auch den gesonderten Artikel hier.

Sicherheit im Internet:
Ziel ist es, mit Aufklärung den „Selbstdatenschutz“ zu erleichtern. Betrugs- und Identitätsdiebstahl im Netz sollen „konsequent verfolgt“. Zur verbesserten Strafverfolgung im World Wide Webe sind „Internetstreifen durch die Polizei“ vorgesehen, sowie sogenannte „Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet“.

eGovernment:
Die Schwarz-Gelbe Regierung will ein eGovernment-Gesetz. Der elektronische Personalausweis soll beispielsweise im Netz als freiwilliger Identitätsnachweis genutzt werden können. Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen sollen mithilfe des De-Mail-Services elektronisch abgewickelt werden können. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik soll deutlich gestärkt werden.

Internetsperren:
Zunächst auf ein Jahr beschränkt, soll bei kinderpornografischen Inhalten im Internet die Losung gelten: „Löschen statt Sperren“. Hierfür sollen die Polizeibehörden in Zusammenarbeit mit der Internetwirtschaft (u.a. auch der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE) die Aufgaben übernehmen. Nach einem Jahr soll dieses Verfahren ausgewertet werden, um auf dieser Grundlage eine Neubewertung erstellt werden.

Vorratsdatenspeicherung:
Der Zugriff der Behörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes komplett ausgesetzt werden. Bis dahin lautet die Anweisung einfach: Zugriffe nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit.

Breitbandversorgung:
Diese soll in Deutschland sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit ausgebaut werden. Die Nutzung freiwerdender Frequenzen u.a. des Fernsehrundfunks soll dazu beitragen, kurzfristig Versorgungslücken zu schließen.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema besitzen oder einzelne Punkte anders interpretieren, freue ich mich auf Ihr Feedback hierzu.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Werbung muss NICHT dumm oder langweilig sein. Verdammt kreative Werbung gibts hier

Die Liste folgenden Werbebotschaften beeindruckt mit genialer Kreativität, viel Cleverness und eindeutiger Zweideutigkeit. Das muss man den verantwortlichen Werbeagenturen wirklich lassen, ein absolut gelungener und in fast allen 67 Fällen genialer Geniestreich!

Unten ein kleiner Auszug der 67 Werbekampagnen, alle gibt’s hier.

Los geht’s: Muskeltraining für die Finger – Sony Playstation

Sony Playstation Ad

Verdammt große Burger bei Burger King

Burger King Plast Ad

Pepsi mit einem Schuss Limette

Pepsi Twist Ad

Duracell Ad

Ziemlich großer Wagen

Mercedes Van Ad

Der Stift hält lange

Bic Stift Ad

Billigreisen mit Lufthansa

Lufthansa Ad

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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E-Mail Marketing in den Niederlanden – Neuer rechtlicher Rahmen

Neue Rechtslage

Neue Rechtslage

Nun ist in den Niederlanden seit dem 1. Oktober ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass den Versandt von E-Mails zu Werbezwecken verbietet.

Selbst wenn jemand in der Vergangenheit sein Opt-In gegeben hat, ist dies nicht mehr gültig und muss seit dem 1. Oktober erneut gegeben werden (bzw. alte Opt-Ins behalten ihre Gültigkeit, wenn sie denn dokumentiert sind…). Auch an bestehende Kunden darf man keine E-Mails zu Werbe-/Crosssell-Zwecken verschicken, außer diese haben auch hier ausdrücklich zugestimmt (also im gleichen Rahmen wie in Deutschland auch). Siehe auch “The New Dutch Opt-in Law

Wenn ich das richtig sehe, ist eigentlich nichts dramatisches passiert, dass niederländische Gesetz wurde lediglich an das Deutsche angepasst.

Also “Spam” wurde verboten, sprich: kein Opt-Out und lediglich Opt-In ist zulässig.

Diejenigen, die gegen das Spam-Verbot verstoßen, riskieren eine (maximale) Geldbuße in Höhe von EUR 450.000. Betroffene Spam-Empfänger, können Sie unter spamklacht.nl beschweren.

Die gute Nachricht für Werbetreibende: Es gibt noch einige Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein Unternehmen, das eine E-Mail-Adresse beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten hat, diese dann für vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen nutzt – auch wenn es keine ausdrückliche Zustimmung zum Zeitpunkt des Verkaufs gab – ist dies wohl zulässig.

Fazit: Man muss abwarten wie der Markt darauf reagiert. Ich bin daher gespannt, wie diese Änderungen in den Niederlanden zu tragen kommen. Auch meine Firma hat mehrere zehntausend E-Mail Kunden in den Niederlanden und generiert dort auch derzeit neue Kontakte, natürlich mit Opt-In – das ist man aus Deutschland ja ohnehin schon gewohnt. Vermutlich werden aber die Preise nun deutlich spürbar hierfür anziehen.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
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Regierung will „Stiftung Datenschutz“ ins leben rufen

Leutheusser-Schnarrenberger

Leutheusser-Schnarrenberger

Die neue Bundesregierung aus Union und FDP will eine Stiftung ins Leben rufen, die sich um den Datenschutz im Internet kümmert.

Gegenüber der „Zeit“ sagte die aus Bayern stammende stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (wahrscheinlich zukünftig im Justizministerium): „Unser Ziel ist es, im Netz eine Art Gütesiegel zu etablieren, das den Nutzer darauf hinweist, bei welchen Anbietern seine Daten sicher sind.“

Die Stiftung, die nach dem Vorbild „Stiftung Warentest“ arbeiten soll, wird Web-Angebote mit einem Prädikat versehen. „Unser Ziel ist es, im Netz eine Art Gütesiegel zu etablieren, das den Nutzer darauf hinweist, bei welchen Anbietern seine Daten sicher sind“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Weiterhin sagt Sie: „Ebenso müssen wir darüber reden, wie wir mit Konzernen wie Google umgehen“.

Die FDP-Politikerin, die als mögliche Justizministerin gehandelt wird, nannte den Umgang mit dem Internet „das größte Projekt“ der neuen Regierungskoalition. Themen wie Urheberrecht oder der Umgang mit Konzernen wie Google müssten diskutiert werden. Leutheusser-Schnarrenberger schloss auch einen Internet-Gipfel oder ein Internet-Gesetzbuch nicht aus.

„Aber eines ist klar: Es darf nicht der Eindruck entstehen, wir wollten zensieren“, erklärte sie mit Blick auf die zurückliegenden Auseinandersetzungen.

Fazit: Da kommt wieder einiges an Gesprächsstoff auf uns zu, mal sehen wie heiß es gekocht und nacher gegessen wird. Ich halte Sie gern auf dem laufenden.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
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Über den Autor

Jan-Philip ZieboldJan-Philip Ziebold ist Geschäftsführer bei der "DZ-Media Verlag GmbH - Werbe- & Mediaagentur für Direktmarketing" in Essen und schreibt in diesem Blog über Trends, Tipps sowie News rund um das Thema Direktmarketing. Jan-Philip Ziebold bei Xing Jan-Philip Ziebold bei Twitter Jan-Philip Ziebold bei Facebook Zur DZ-Media Webseite

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  • Vertragsmängel beim gewerblichen Adresshandel (E-Mail-Adressen): http://trg.li/py 1 week ago
  • Bestätigungs-Mails sind keine unerlaubte E-Mail-Werbung, laut LG München: http://trg.li/px 1 week ago
  • Facebook bekommt 711 Mio von einem Spammer - theoretisch zumindest. US-Gericht will damit eineabschreckende Wirkung erzielen. 1 week ago
  • Datenpanne: Der TÜV geprüfte Onlinebuchhändler libri.de legt 500.000 Rechnungen mit Kundendaten fast ungeschützt im Netz ab. 1 week ago
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