Direktmarketing Blog

Trends, Tipps, Studien und mehr zum Thema Direktmarketing

Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Zeitungsverlage

Rechtslage

Rechtslage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute morgen eine Pressemitteilung über eine gewonnenen Klage gegen den Axel-Springer-Verlag veröffentlicht.

Das Urteil sagt aus, das Zeitungsverlage ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben lassen, mit der diese der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen. Das gleiche gilt für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber. Die Richter stellten außerdem klar, dass die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke nur erlaubt ist, wenn der Kunde klar und eindeutig darüber informiert wurde, mit welcher Werbung er rechnen müsse.

Und das war passiert:
Der Bestellcoupon der Berliner Morgenpost enthielt für Werber eines neuen Abonnenten neben der anzukreuzenden Werbeprämie eine vorformulierte Einwilligungserklärung. Darin erklärte sich der Kunde damit einverstanden, dass die Zeitung seine Daten für Werbezwecke nutzt, sie von Dritten verarbeiten lässt und er schriftlich, per Telefon und E-Mail über weitere Angebote des Springer-Verlags informiert werde. Fast die gleiche Klausel stand in einem Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel der Welt am Sonntag.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und Bundesdatenschutzgesetz:
Die Richter sahen darin Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz. Danach sind Einwilligungsklauseln zur Weitergabe persönlicher Daten nur zulässig, wenn sie vom übrigen Text deutlich hervorgehoben sind. Sie müssen außerdem klar beschreiben, von wem die Daten für welche Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Für Telefon- und E-Mail-Werbung reicht eine untergeschobene Erklärung in keinem Fall aus. Diese Werbung ist nur erlaubt, wenn der Kunde eine gesonderte Einwilligungserklärung unterschreibt oder durch Ankreuzen eines Kästchens aktiv zustimmt.

Weiteres Verfahren:

Ein weiteres Verfahren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Heinrich Bauer Vertriebs KG vor dem Landgericht Hamburg angestrengt. Hier lenkte das Unternehmen schon vor einem Urteil ein. Auf Anraten des Gerichts zog es eine Klausel zurück, die der Bauer Verlagsgruppe Telefon- und E-Mail-Werbung auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden ermöglicht hätte.

Link zum Urteil als PDF bei der VZBV:
Urteil Axel-Springer-Verlag, LG Berlin vom 18.11.2009 ( Az. 4 O 89/09)
http://www.vzbv.de/start/download.php?file=lg_berlin_springer_18_11_2009.pdf

Fazit: Das Urteil bestätigt – leider muss man sagen – einen Trend von einigen Urteilen, die das Direktmarketing in vielen Punkten stark einschränken und in meinen Augen die Kundenfreundlichkeit hierdurch nicht wirklich stark verbessern, den Unternehmen jedoch einiges an Umsatz sowie Handlungsspielraum rauben. Nichts des so trotz ist das Urteil im Ansatz richtig und die Einholung eines Opt-Ins sollte auch in meinen Augen immer ausdrücklich und nicht “untergeschoben” erfolgen.

P.s. In diesem Zusammenhang möchte ich passend auf einen zurückliegenden Artikel verweisen:
Nicht ohne mein “Opt-In”… Aber wie muss es aussehen?

Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Linktipps: Dilemma für Mailversender, Abmahnungen per Mail erlaubt, Die rechtssichere Einwilligung und mehr…

Ein Blick auf andere Blogs und Tipps von weiteren guten Fachautoren hat mich zu meinem heutigen Linktipps inspiriert. Schon lange habe ich nicht mehr so viele spannende Informationen rund ums Thema Direktmarketing in so kurzer Zeit gelesen. Daher für Sie das wichtigste als Linktipps zusammengefasst:

- Dilemma für Mailversender:
Das LG Berlin hält Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf eine konkrete E-Mail-Adresse nach einem Spaming-Vorwurf für unzureichend.
Hier geht’s zum Blog-Beitrag

- Abmahnungen per Mail erlaubt:
Nach einem aktuellen Urteil des LG Hamburg sind Abmahnungen auch grundsätzlich per E-Mail zulässig. Kurios angesichts der Vielzahl der Gründe, wegen derer eine E-Mail unter Umständen nicht zugestellt wird (z.B. Spamfilter).. Somit, wer filtert/etc. läuft Gefahr verurteilt zu werden…
Hier geht’s zum Blog-Beitrag

- Direktmarketing wirkt
Laut dem Nielsen Direct Mail Statusbericht wird Direktmarketing als dominierendes Instrument in der Werbung eingesetzt.
Hier geht’s zum Nielsen-Bericht

- Die rechtssichere Einwilligung

Bekanntlich bedarf die Werbung per E-Mail, Telefax oder SMS, in Deutschland grundsätzlich der Einwilligung des Empfängers. In diesem Beitrag beschreibt RA Schirmbacher, wie eine rechtsichere Einwilligung eingeholt wird.
Hier geht’s zum Blog-Beitrag

- Return Path: Jede 10. E-Mail in Deutschland landet im Spam
In Deutschland gingen den Messungen zufolge 3,5% der E-Mails verloren, 11,5% wurden in den Spam-Ordner aussortiert, etc.
Hier geht’s zum Blog-Beitrag

- E-Mail Tools für E-Mail-Marketer
Darstellungsprobleme, zu lange Betreffzeilen, etc. Als Direktmarker steht man vor diversen Herausforderungen. Die in diesem Beitrag von Nico Zorn vorgestellten Tools, können die Arbeit ein wenig erleichtern:
Hier geht’s zum Blog-Beitrag

- Gelungener Einsatz von virtuellen Charakteren: So motivieren Sie potentielle Kunden
Hier geht’s zum Blog-Beitrag

- Tipp E-Mail Diplomarbeit:
Betreffzeilenoptimierung im Mail-Marketing von Mario Schwertfeger.
Hier geht’s zum Blog-Beitrag

Zum Schluss noch ein Hinweis, René Kulka bloggt nun bei optivo und schafft damit eine Wissensplattform für E-Mail-Marketing. Rene war viele Jahre bei DZ-Media tätig, bis er ende 2009 als E-Mail-Wissenschaftler zu Optivo wechselte. Wir wünschen viel Erfolg und Spaß beim neuen Blog! Wir lesen diesen bereits sehr gerne und oft  :-)

Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Ankauf von Kundendaten

Rechtslage

Rechtslage

Ist der Kauf geklauter Steuerdaten, Straftat ohne Strafverfolgung? Eine gute Frage, den die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gestern endgültig grünes Licht für den Ankauf der mutmaßlich gestohlenen Schweizer Daten-CD mit Hinweisen auf bis zu 1.500 Täter gegeben.

Aber um Deutschlands Steuersünder und Schwarzgeldkonten in der Schweiz geht es mir in diesem Artikel gar nicht, sondern lediglich um die Frage, ob der Ankauf von Kundendaten bzw. mutmaßlich gestohlener Kundendaten rechtlich wirklich okay ist.

“Ein Kauf der Daten ist nicht strafbar”, so der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU). Und dies bereits nach nur wenigen Tagen abgeschlossenen juristischen Prüfung. Und da hat er kurz und knapp gesagt wohl auch leider recht.

Der beschlossene Ankauf von Kundendaten aus der Schweiz durch den deutschen Staat ist für dessen Beamte nicht strafbar, so dass allgemeine Fazit verschiedener Juristen die sich in ihren Blogs damit beschäftigt haben. Während Begünstigung und Hehlerei bereits tatbestandlich nicht erfüllt sind, scheitert laut diesen eine Strafbarkeit bereits daran, dass der Beamte nicht rechtswidrig handelt: Er hat ein Recht zum Ankauf dieser Daten-CD aus § 161 Abs. 1 StPO. Auch die Überlegung ob es deswegen Strafbar ist, weil es Nachahmer anlocken könnte (da der Ankauf in aller Öffentlichkeit geschieht) führt nicht zu einer Strafbarkeit der staatlichen Vertreter gemäß § 111 Abs. 1 StGB.

So jedenfalls lautet das Ergebnis, wenn man den Fall an der Rechtsprechung des BVerfG zum Strafprozessrecht misst. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist dies sicherlich für viele unbefriedigend, zumindest aber hinterlässt es wohl bei fast allen einen schalen Beigeschmack, da der Staat hier aktiv kollaboriert mit Straftätern zum beiderseitigen Gewinn. Und wäre das nicht genug, warnt die Schweiz Deutschland zudem vor dem Daten-Kauf, aber gut… Dies scheint Wolfgang Schäuble genauso egal zu sein, wie der eben erwähnte schale Beigeschmack vieler Bundesbürger…

Einen rechtlich sehr tief gehenden und ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie hier:
http://www.telemedicus.info/article/1640-Kauf-geklauter-Steuerdaten-Straftat-oder-Strafverfolgung.html

P.s. Weiterführende Links bezogen auf den rechtlich sicheren Datenhandel im Direktmarketing, gibt dieser Blog-Beitrag Aufschluss:
http://adressdaten.wordpress.com/2008/06/14/rechtlich-sicherer-datenhandel-im-direktmarketing/

sowie

Vertragsmängel beim gewerblichen Adresshandel (E-Mail-Adressen)
- http://adressdaten.wordpress.com/2009/11/02/vertragsmangel-beim-gewerblichen-adresshandel-e-mail-adressen/

Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen
- http://adressdaten.wordpress.com/2009/12/07/verwender-haftet-fur-eingekaufte-e-mail-adressen/

Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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CSR keine Modeerscheinung sondern Selbstverständlichkeit

Dieses Jahr begann mit der verherrenden Erdbeben-Katastrophe in Haiti. DZ-Media half bereits kurz nach dem Unglück und versendete gemeinsam mit weiteren starken Partnern ein großes Mailing der Aktion Deutschland Hilft.

Dieser E-Mail Versand ermöglichte durch die hohen Reichweiten unserer eigenen E-Mail-Listen,  dass sehr viele Empfänger mit der Haiti-Spendenaktion des Bündnisses in Berührung kamen.

Ich bin der Meinung, dass Corporate Social Responsibility (CSR) mehr als nur eine Modeerscheinung ist. Als Unternehmen muss man sich unserer Meinung nach seiner sozialen Verantwortung stets bewußt sein. Es ist doch selbstverständlich, dass man bei einer Katastrophe, wie Sie jetzt in Haiti stattgefunden hat, einfach hilft. Darüber hinaus unterstüzt die DZ-Media schon seit Längerem Unicef und den Hilfsverein Lichtblicke .

Da dieser Beitrag themenfremd zum Kernthema des Blogs ist, danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Helfen auch Sie, den jeder kann etwas tun:

Aktuion Deutschland Hilft!

Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Urteil: Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland ist europarechtswidrig

Rechtslage

Rechtslage

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem aktuellen Urteil vom 14.01.2010 (Az.: C-304/08) hat eine der wichtigsten gewinnspielrechtlichen Entscheidungen in den letzten Jahren getroffen: Das deutsche, nationale Kopplungsverbot im Gewinnspielrecht (§ 4 Nr. 6 UWG) verstösst gegen geltendes EU-Recht.

Dies lass ich heute im Newsletter vom Rechtsanwalt Dr. Bahr, was mich natürlich sehr gefreut hat, da es dem Direktmarketing einige neue und mit dem Urteil auch wieder legale Hebel für Marketingkonzeption freigibt.

Das war passiert (Auszug aus der Pressemitteilung des EuGH v. 14.01.2010):
Das deutsche Einzelhandelsunternehmen Plus ermunterte im Rahmen seiner Bonusaktion „Ihre Millionenchance“ dazu, bei Plus einzukaufen, um Punkte zu sammeln. Die Ansammlung von 20 Punkten ermöglichte es, kostenlos an bestimmten Ziehungen des Deutschen Lottoblocks (eines nationalen Verbands von 16 Lotteriegesellschaften) teilzunehmen. Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. sah diese Praxis als unlauter im Sinne des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an, nach dem Preisausschreiben und Gewinnspiele mit einer Kaufverpflichtung generell verboten sind.

Auf Antrag der Zentrale wurde Plus in erster und in zweiter Instanz verurteilt, diese Praxis zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof, der in letzter Instanz über diesen Rechtsstreit zu entscheiden hat, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie einem Verbot wie dem im UWG aufgestellten entgegensteht.

In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung wie der im UWG vorgesehenen entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.

Einleitend legt der Gerichtshof dar, dass Werbekampagnen, mit denen die kostenlose Teilnahme des Verbrauchers an einer Lotterie davon abhängig gemacht wird, dass in bestimmtem Umfang Waren oder Dienstleistungen erworben bzw. in Anspruch genommen werden, sich eindeutig in den Rahmen der Geschäftsstrategie eines Gewerbetreibenden einfügen und unmittelbar mit der Absatzförderung und dem Verkauf zusammenhängen. Sie stellen folglich Geschäftspraktiken im Sinne der Richtlinie dar und fallen damit in deren Geltungsbereich.

Sodann weist er darauf hin, dass die Regeln über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern mit der Richtlinie auf Gemeinschaftsebene vollständig harmonisiert werden. Daher dürfen die Mitgliedstaaten, wie dies in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen ist, keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen.

In Bezug auf die in der vorliegenden Rechtssache fragliche Praxis stellt der Gerichtshof fest, dass sie nicht von Anhang I der Richtlinie erfasst wird, der die Praktiken, die allein ohne eine Einzelfallprüfung verboten werden dürfen, abschließend aufzählt. Daher kann diese Praxis nicht verboten werden, ohne dass anhand des tatsächlichen Kontexts des Einzelfalls bestimmt wird, ob sie im Licht der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien „unlauter“ ist. Zu diesen Kriterien gehört insbesondere die Frage, ob die Praxis in Bezug auf das jeweilige Produkt das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusst oder dazu geeignet ist, es wesentlich zu beeinflussen.”

Anmerkung von RA Dr. Bahr aus seiner Newsletter:
Das Interessante wird nun sein, wie die deutsche Rechtsprechung diese Vorgaben umsetzen wird. Der EuGH hat seine Ausführungen im Rahmen eines Vorlageverfahrens des BGH getroffen. Die konkrete Entscheidung im Einzelfall obliegt nun den Karlsruher Richtern.

Eines ist jedoch klar: Die jahrzehntelange, bislang restriktive deutsche Rechtsprechung zum gewinnspielrechtlichen Kopplungsverbot hat im Grundsatz mit dem EuGH-Urteil ein Ende gefunden. Ein Verbot wird nur noch in bestimmten Ausnahmefällen aufrecht zu erhalten sein.

Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Post als E-Mail-Austräger?! – Post will digitale Briefe auf Papier zustellen

E-Mail

Die Deutsche Post will dem Auftragsschwund aufgrund elektronischer Kommunikation entgegenwirken und künftig in großem Stil selbst online eingereichte Briefe ausdrucken und in Papierform zustellen, sprich E-Mail-Austräger werden… Das geht aus einem Antrag hervor, den die Post zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat. Demnach sollen Kunden für einen Standardbrief 46 Cent zahlen – 9 Cent weniger, als wenn der Kunde den Brief selber in Papierform in den Briefkasten wirft. Stimmt die Bundesnetzagentur zu, soll das Angebot noch im Frühjahr starten. (ftd.de, sueddeutsche.de)

P.s. Bei De-Mail ist die Deutsche Telekom federführend, sie wird hier von der Bundesregierung unterstützt. Die Deutsche Post scherte jedoch überraschend im vergangenen Herbst aus dem De-Mail-Konsortium aus und will dieses Zukunftsgeschäft nun ganz allein entwickeln.

Ich bin gespannt, kann mir aber einen großen Zulauf nicht wirklich vorstellen, aber sicherlich ein Thema mit Zukunft wenn man es richtig umsetzt.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Werbemarkt nur um 0,2% in 2009 geschrumpft!

Zahl des Tages: Nur ein Mini-Minus von 0,2 % errechnen die Statistiker von Nielsen für klassische Werbung in Deutschland im Jahr 2009. Ein gutes 4. Quartal habe das Minus des 1. Halbjahres fast wieder wettgemacht – allerdings sind die Brutto-Zahlen mit Vorsicht zu genießen.

Eine ganz detaillierte Aufstellung finden Sie in der aktuellen PR-Mitteilung unter:
http://www.presseportal.de/pm/53252/1543399/the_nielsen_company

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Datenschützer fordert strengere Gesetze gegen Spam

Datenschutz

Direkt zum Jahresauftakt macht sich Thilo Weichert (Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein) für strengere Gesetze im Kampf gegen Spam stark.

Im Konkreten: Er fordert, dass auch für den Versand von Werbe- und Infomails an geschäftliche Nutzer (sprich B2B Mailings), eine Einwilligung eingeholt werden muss.

Wer Newslettern, Werbe- und Infomails an Privatnutzer schickt, benötigt deren ausdrückliches Einverständnis, doch im Business-Bereich gibt es einen solchen Schutz bislang nicht. Geschäftliche Mail-Adressen dürfen ohne Zustimmung des Nutzers beschickt werden, wenn von einer »mutmaßlichen Einwilligung« aufgrund der beruflichen Position des Empfängers ausgegangen werden kann. Erst wenn dieser widerspricht, muss er vom Verteiler genommen werden. Was in meinen Augen auch eine gängige und sinnvolle praktische Vorgehensweise darstellt.

Im Gespräch mit der “Welt am Sonntag” hat jedoch Thilo Weichert eine Änderung dieser Regelung gefordert: “Es wäre sinnvoll, auch bei geschäftlicher Kommunikation eine Einwilligungsanforderung wie im Konsumentenbereich zu schaffen«, so Weichert und verwies auf seine eigenen Erfahrungen. »Ohne mein Zutun bin ich auf so vielen Verteilern gelandet, dass es allmählich zu einem echten Ärgernis wird. Allein das Sichten und Sortieren verschlingt viel Zeit. Mich aber von jeder Mailingliste streichen zu lassen, ist noch mehr Aufwand. Ich habe es aufgegeben, mich dagegen zu wehren.

Mal schauen ob sich in dieser Richtung 2010 wirklich etwas ändern wird.

Mit besten Grüßen aus Essen
Jan-Philip Ziebold

P.s. Und zum Jahresstart noch zwei Linktipps die einen Klick wert sind:

* Mit effektiven Formularen mehr Leads generieren
http://www.emailmarketingblog.de/2010/01/02/mit-effektiven-formularen-mehr-leads-generieren/

* Galerie: Weihnachtsmailings 2009
http://www.emailmarketingblog.de/2009/12/29/galerie-weihnachtsmailings-2009/

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Frohe Feiertage und einen guten Rutsch!

Frei nach dem Motto: “Stillstand ist Rückschritt” freue ich mich auf 2010 und wünsche Ihnen allen frohe Feiertage und einen gut Rutsch ins neue Jahr! Bleiben Sie gesund!  :-)

Mit besten Grüßen aus dem verschneiten Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Datenschutzrunde: Die wichtigsten Gesichter der Schlüsselressorts und Bundestagsfraktionen

BDSG

BDSG

Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Nach der langwierigeren und heissen Phase der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dem Inkrafttreten zum 1. September 2009 hat im Oktober dieses Jahres eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen.

Die Berliner Datenschutzrunde stellt Ihnen heute hier auf meinem Blog die wichtigsten Gesichter der Schlüsselressorts und der Bundestagsfraktionen vor. Hier geht’s zum PDF-Download: Personalien

Hintergrundinformation: Die Berliner Datenschutzrunde konnte sich dieses Jahr erfolgreich als seriöser, kompetenter und glaubwürdiger Ansprechpartner für Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung etablieren. Hiervon zeugen die zahlreichen Gesprächsangebote im Rahmen der Novellierung des BDSG und der rege Zuspruch zu unseren Veranstaltungen.

Deshalb wird diese auch im kommenden Jahr als Berliner Datenschutzrunde aktiv bleiben. In diesem Rahmen wird am 11. März 2010 in Berlin die „2. Berliner Datenschutzrunde 2010“ stattfinden, bei der die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Grundsatzrede zum Thema Datenschutz halten wird. Weitere hochkarätige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbänden werden vertreten sein.

Mit den besten Grüßen aus Essen,
wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest
sowie ein gutes Jahr 2010.
Ihr Jan-Philip Ziebold

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Über den Autor

Jan-Philip ZieboldJan-Philip Ziebold ist Geschäftsführer bei der "DZ-Media Verlag GmbH - Werbe- & Mediaagentur für Direktmarketing" in Essen und schreibt in diesem Blog über Trends, Tipps sowie News rund um das Thema Direktmarketing. Jan-Philip Ziebold bei Xing Jan-Philip Ziebold bei Twitter Jan-Philip Ziebold bei Facebook Zur DZ-Media Webseite

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