Kostenlose Vorstufe zur Abmahnung

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.“, lautet der Kernsatz einer Petition die am 10.11.2009 beim deutschen Bundestag eingereicht wurde.

Fast 3.000 Unterzeichner gibt es schon, und bis zum 05.01.2010 ist noch Zeit, das es 50.000 werden, damit der Bundestag sich mit der Petition beschäftigen muss.

Begründung des Antrags:

„Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.“

Warum der Initiator den Vorschlag auf das Internet beschränkt, kann ich nicht ganz nachvollziehen, finde den Ansatz dennoch sehr spannend und zu befürwortend. In anderen Ländern geht es ja bereits seit jeher ähnlich. Der Untergang des Abendlandes stünde also kaum bevor, wenn in Fällen, in denen der Abgemahnte einsichtig ist, derjenige künftig die Musik bezahlt, der sie bestellt.

Fazit, ganz ehrlich?!: Den Todeskampf der Abmahnindustrie würde sicher nicht nur ich sehr gern verfolgen.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

 

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