Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom aus 07/2009 (5 U 226/08) zum Thema E-Mail-Werbung geurteilt. Es geht in diesem Urteil um einen Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung sowie die Darlegungs- und Beweislast für die Einwilligung des Adressaten. Auch die Inhaltskontrolle vor-formulierter Einwilligungserklärungen in Gewinnspielspielteilnahmebedingungen wurde vom Gericht kommentiert.
Schlagwort: Werbe-E-Mails
Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen
Wer E-Mail-Adressen von Dritten einkauft, darf sich bei deren Nutzung nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum E-Mail-Marketing vorläge, so entschied das OLG Düsseldorf.
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