Über das Thema Auftragsdatenverarbeitung habe ich ja bereits in den Artikeln “15 Irrtümer über die Auftragsdatenverarbeitung” sowie “Auftragsdatenverarbeiter aufgepasst, Regeln nach der Datenschutz Novelle” ausführlich berichtet. Erschreckend war primär, das mehr als die hälfte der Unternehmen nicht weiß das hier eine rechtliche Anforderung zur Dokumentation besteht und das fast keiner denkt, das er dies machen muss. Ein fataler Fehler!
Schlagwort: Auftragsdatenverarbeitung
15 Irrtümer über die “Auftragsdatenverarbeitung” (siehe BDSG) – WICHTIG!
„Auftragsdatenverarbeitung“ ist ein so sperriges Wort, dass es sehr gerne überlesen wird. Dabei betreffen die gesetzlichen Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung (siehe §11, neues BDSG seit 01.09.09) sehr viele Direktmarker.
Auftragsdatenverarbeiter aufgepasst, Regeln nach der Datenschutz Novelle
Für alle Auftragsdatenverarbeiter (also fast alle Direktmarker, E-Mail Marker, Vermarkter bzw. Adressbroker) gibt es bei der Auftragsdatenverarbeitung jetzt einen aus zehn Punkten bestehenden Katalog an gesetzlich festgelegten Mindestangaben.