Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Oktober 2009 hat Werbetreibende vor neue Herausforderungen gestellt. Datenschutz kurz und verständlich darstellen, ist daher eine der wesentlichen Herausforderungen im Direktmarketing/Adressmarketing. Das Opt-In als Werbeeinverständnis ist hierfür die Grundlage.