Das OLG München hat am 29.9.2012 ein Urteil (Az. 29 U 1682/12) gefällt, das sogenannte Double Opt-In-Verfahren (dienst zur Verifikation einer Mailadresse, z.B. für eine Newsletteranmeldung, damit niemand ungewollt Mails/Werbung bekommt) ungültig/unzulässig sei.