Richtungsweisend: Deutsche Post unterliegt im Rechtsstreit um Postwerbung

Post-Marketing
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Unter dem Titel „Eine Waffe für Werbemüde“ schreibt RA Udo Vetter vor kurzem über ein spannendes Urteil, dass alle Werbetreibende betrifft, die im Bereich der Postwerbung tätig sind. Die Zusenden von Postwurfsendungen wird in diesem Urteil untersagt bzw. stark eingeschränkt… aber lesen Sie dazu im Detail den Beitrag von Udo Vetter:

Die Deutsche Post hat ein Urteil rechtskräftig werden lassen, mit dem ihr die Zustellung des eigenen Werbeblatts “einkauf aktuell” an einen werbemüden Bürger untersagt wurde. Geklagt hatte ein Lüneburger Rechtsanwalt.

Der Jurist hatte die Post mehrfach schriftlich aufgefordert, ihm nicht jeden Samstag die Werbesendung in den Briefkasten zu stopfen. Bei “einkauf aktuell” handelt es sich um ein in Plastikfolie eingeschweißtes Fernsehprogramm, dem noch Werbeprospekte beigelegt werden, meist von Supermärkten, Getränkeläden und Elektrodiscountern. Die Deutsche Post vertreibt “einkauf aktuell” bundesweit.

Die Post hielt es für unzumutbar, bei einer solchen Massensendung individuelle Wünsche zu berücksichtigen. Sie verlangte stattdessen, dass der Kläger ein Schild mit “Werbung unerwünscht” an seinem Briefkasten anbringt. Das Landgericht Lüneburg stellte sich jedoch voll auf die Seite des Juristen. Niemand müsse es akzeptieren, dass sein Briefkasten mit unerwünschter Werbung zugemüllt werde. Ein Aufkleber könne nicht verlangt werden, zumal der Empfänger ja möglicherweise andere Werbung durchaus haben möchte, nur eben nicht “einkauf aktuell”.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Landgericht Lüneburg die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Deutsche Post hat aber keinen entsprechenden Antrag gestellt. Laut FAZ steht sie auf dem Standpunkt, das Urteil regele nur einen Einzelfall. Das ist formal zwar richtig, jedoch ist die Entscheidung des Landgerichts Lüneburg ganz offensichtlich als Grundsatzurteil gedacht.

Die Richter sprechen nämlich nicht nur von “einkauf aktuell”, sondern stellen vielmehr klar, jede Postwurfsendung greife in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dementsprechend stehe es jedem Bürger frei, sich die weitere Zusendung von Massenbriefen zu verbitten und bei Verstößen dagegen zu klagen. Mit der nun rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Lüneburg haben Werbeverdrossene jetzt jedenfalls eine handfeste Grundlage, um sich juristisch gegen Postwurfsendungen zu wehren.

Das Urteil im Wortlaut

P.s. Am Rande dazu ein Kommentar aus dem Blog von Udo Vetter:

  1. Ralf meint: (5.1.2012 um 21:19);

    Und meinen beiden Vorrednern muss offenbar in der Tat noch die Frage gestellt werden, ob es ihnen wirklich scheißegal ist, wenn Großunternehmen die gesamte Republik mit ihren idiotischen Werbeblättern überschwemmen. Im konkreten Fall sogar noch in (wahrscheinlich besonders umweltfreundliche) Plastikfolie eingeschweißt. Ich finde es ist ein Lichtblick, dass sich immer mehr Menschen gegen diesen unerwünschten Wildwuchs wehren; und das immer öfter mit Erfolg. Vorredner „rainer“ ist sogar zu faul, den Werbemüll zum Altpapier zu tragen. Er verlangt eine Entsorgung im Hausmüll. Sehr schön. Herzlichen Glückwunsch zu dieser modernen Ansichtsweise. Wenn mehr Menschen wären wie sie, dann würden wir heute noch alle auf den Bäumen wohnen und uns gegenseitig lausen. Ächz…

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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