
Wenn die Europäische Kommission den noch nicht amtlichen Entwurf (siehe auch unseren Beitrag vom 08.12.) ihrer neuen Datenschutzverordnung umsetzen sollte (der Ende 2011 geplant wurde) und die geplante Übergangsfrist von zwei Jahren verstrichen ist, wird es eng auf dem Werbemarkt!
Das neue geplantes EU-Datenschutzrecht beinhaltet u.a. folgende Änderungen:
– Generelle Opt-in-Pflicht für Werbung:
Das „Soft Opt-in“ bei Bestandskunden-Werbung für ähnliche Produkte und Dienste zu den zuvor gekauften ist dann NICHT MEHR möglich.
– Beschränkte Profilierung & mehr Opt-Ins:
Kreditwürdigkeit, persönliche Vorlieben oder das Nutzungsverhalten zu speichern ist dann tabu! In vielen Fällen dürfte ein weiteres Opt-in erforderlich werden.
– Schutz von Minderjährigen:
Werbung an Personen unter 18 Jahren wird schwierig. Ein Opt-In ohne Einwilligung eines Erziehungs-/Vertretungsberechtigten soll dann ungültig sein/werden.
– Digitaler Radiergummi:
Jedes Individuum soll das Recht erhalten, „vergessen zu werden“. und schließt auch im Netz veröffentlichte Infos oder Links ein.
– Beschränkung internationaler Datenübermittlung:
Persönliche Daten sollen nur noch übertragen werden dürfen, wenn das Zielland bzw. das multinationale Unternehmen ebenfalls den restriktiven EU-Vorschriften genügt.
– Und noch mehr rechtliche / administrative Hürden werden kommen:
Hierunter fallen u.a. streng formulierte Transparenzpflichten in Bezug auf die die Verfügbarkeit und Formulierung von Datenschutzbestimmungen sowie das Auskunftsrecht. Daneben sind Anforderungen für die Beauftragung externer Dienstleister, für die Benachrichtigungspflichten gegenüber Behörden und Betroffenen bei Datenpannen sowie eine Verpflichtung zur Vornahme von Schadensbewertungen vorgesehen.
Weiterführende Links: Rene Kulka hat hierzu ebenfalls weiterführende Informationen zusammengetragen, u.a. zum „Gegenschlag“ der deutschen Brache verbände: Hier geht es zu diesem Beitrag… http://www.optivo.de/campfire/geplante-eu-datenschutzverordnung-koennte-dialogmarketing-weiter-erschweren/
P.s. Unternehmen sollen somit zukünftig mit Strafen in Höhe von bis zu 5% ihres weltweiten Umsatzes belangt werden, wenn diese sich nicht an die Datenschutzregeln der EU halten. Anfang 2012 sollen die Regeln bereits verbindlich verabschiedet werden (ABER: Es wird noch mindestens zwei Jahre dauern, bis auch alle EU-Mitgliedsstaaten die neuen Datenschutzregeln absegnen und dann braucht es zudem noch weitere zwei Jahre bis diese greifen. Also genug Zeit sich auf alles einzustellen bleibt allemal).
Es bleibt abzuwarten was in Q1/2012 zu diesem Thema noch passieren wird. Ich halte Sie jedenfalls up-to-date!
Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
Das war nur eine Frage der Zeit. Bin mal gespannt, ob und in welcher endgültigen Form das umgesetzt wird. Aus dem CWA 14842 wurde auch nicht alles auf nationaler Ebene umgesetzt (Payment). Danke für die Info.