
Einige Anwälte haben sich ja bekanntlicher weiße darauf spezialisiert, Kleinunternehmen als auch Blogger wegen teilweise echten Lappalien abzumahnen und dabei aktiv abzukassieren. Viele dieser Methoden darf man als durchaus dubios bezeichnen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nun endlich rechtlichen dagegen vorgehen und Schlupflöcher der Abmahn-Industrie zum Schutz der Wirtschaft schließen. Vor allem viele Existenzgründer, klagen immer mehr darüber, dass diese wegen geringsten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu teilweise sehr hohen Kosten abgemahnt werden.
„(…) Kleinunternehmer (…) geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis. (…) Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht.“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Süddeutschen Zeitung.
Gerade die Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich sollen zukünftig vor Abmahnungen besser geschützter sein. Hierfür sollen die Abmahnkosten niedriger werden (im Gebührenrecht wird die entscheidenden Stellschrauben gedreht) und man will die Möglichkeiten, sich ein Gericht frei auszusuchen, einschränken. Auch gegen den Abmahnmissbrauch im Urheberrecht will Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen.
Fazit:
Seit Jahren sind der Bundesjustizministerin diese dubiosen Praktiken und Vorgänge eigentlich bestens bekannt (bestes Beispiel der frühere Abmahnanwalt Frh. v. Gravenreuth). Ebenso bekannt sein sollten zahlreiche Richter, die über diese zweifelhaften Abmahnungen entscheiden und entschieden haben. Das sich etwas tut ist natürlich schon, aber warum erst jetzt? Und ob es wirklich zu einer nennenswerten Änderung kommt, bleibt abzuwarten. Gerdet wird viel in der Politik, schauen wir mal wie schlussendlich gehandelt wird.
Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold