
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ging als Kläger gegen ein Direktmarketingunternehmen vor (Landgericht Berlin, Urteil v. 28.06.2011 – Az.: 16 O 249/10).
Die Firma hatte in der Vergangenheit ein Internet-Gewinnspiel angeboten. U.a. wird im Urteil beanstandet das dort eine Irreführung der Endverbraucher vorlag, denn durch die Form der textlichen Ausgestaltung der Einwilligungserklärung werde der Eindruck erweckt, eine Teilnahme sei nur gekoppelt möglich. In Wahrheit biete der Veranstalter eine Teilnahme aber auch ungekoppelt an. Zudem seien zwar Sponsoren im Text erwähnt, so würde aber nicht erklärt, wer die Partnerunternehmen genau seien (z.B. keine Links). Damit könne der Verbraucher nicht erkennen, welche persönliche Reichweite seine Erklärung habe.
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Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold