Lesesnack am Morgen: BGH Urteil zum Thema LINKS

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Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Online-Medien gestärkt: Auch Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt.

Im Detail: Laut der FAZ , sind Links auf fremde Internetseiten können auch dann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein, wenn sich auf den verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden, urteilt der BGH / Bundesgerichtshof. Im Prozess ging es um einen Artikel von heise.de, in dem auf eine Kopiersoftware verlinkt wurde. => Hier das ein PDF mit dem Urteil zum herunterladen.

Der Justiziar des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, bezeichnete die Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit:
Das Urteil bedeutet eine größere Freiheit in der Berichterstattung von Online-Medien, deren besondere Qualität gerade auch darin liegt, dem Leser über Links sowohl Quellennachweise als auch weitergehende Informationen anbieten zu können„.

Beste Grüße aus der Ruhrstadt Essen,
Jan-Philip Ziebold

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