
Peter Schaar unser aller Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat denen, deren Daten er schützen soll, in den Augen einiger keinen guten Dienst erwiesen. Ohne wirkliche Not beendet der oberste Datenschützer den Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die Frage die sich somit stellt: Kann der Staat seine Bürger den Schutz ihrer Daten angesichts des rasanten technologischen Fortschritts überhaupt noch gewährleisten?
Peter Schaar hat gerade öffentlich und in seinem Blog erklärt, er könnte sich eine Art „Vorratsdatenspeicherung light“ vorstellen. Schaar erklärte, ihm sei an einem Kompromiss gelegen. Damit hat er jedoch den Kampf gegen dieses Überwachungsinstrument praktisch im Alleingang beendet, zugunsten des Staates und der Ermittlungsbehörden und zum Erschrecken beispielsweise seiner Parteikollegen.
Absurd also, dass nun gerade ein Datenschützer zustimmt, sämtliche Verbindungsdaten deutscher Bürger zu horten. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies nun für zwei Tage, zwei Wochen oder zwei Jahre geschieht. Warum? Weil eine Datensammlung, wenn diese erst einmal existiert, schnell neue Wünsche weckt, z.B. sie auch auszuwerten oder länger zu behalten, etc.
Aber nicht dass wir uns falsch verstehen, meine Meinung zum Thema Vorratsdatenspeicherung sieht freilich völlig anders aus und hat auch gänzlich andere Beweggründe, aber darum geht es in diesem Artikel nicht. Warum es schlicht geht, sagt ja bereits die Überschrift aus, einen „seltsamen Sinneswandel„.
Einen ausführlichen Kommentar zu diesem Thema habe ich in der ZEIT gefunden, diesen können Sie hier nachlesen:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-11/schaar-kommentar
Eventuell auch spannend, ein Gutachten aus dem Jahr 2007 „Datenschützer lehnen Vorratsdatenspeicherung ab„.
Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold