Der Staat als Datenhändler – Kann das legal/richtig sein?

Ich habe schon öfter darüber geschrieben (somit eigentlich ein alter Hut), das öffentliche Stellen nicht sehr sorgsam mit Daten umgehen und auch teilweise mit diesen handeln. Aber da dieses Thema scheinbar nicht besser wird, ist es mal wieder eine Erwähnung wert. Zudem musste ich dies selbst erst kürzlich wieder privat feststellen, als ich umgezogen bin und einiges in meinem Briefkasten hatte.

Das ZDF-Magazins WISO berichtet (siehe Video unten) nun auch noch mal ausführlich darüber, sprich dass Einwohnermeldeämter die Meldedaten von uns Bürgern an Unternehmern unterschiedlichster Art weitergeben/verkaufen. Und dies nicht nur als reine Auskunft, sondern die Behörden lassen sich dies zudem auch noch sehr gut bezahlen (oft 5 bis 15 EUR pro Adresse!).
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar bezeichnet dies schlicht als “Skandal”, doch machen kann er nicht viel, da dieses Handeln der Behörden leider in einigen Bundesländern völlig legal ist:

Beispielsweise nach den Regeln des bayerischen (Art. 32 Abs. 3 MeldeG) oder baden-württembergischen (§ 34 Abs. 3 MG) Melderechts sind die Gemeinden nämlich berechtigt, Meldedaten volljähriger Bürger an Adressbuchverlage zu übermitteln. Hier kann man sich nur per Opt-Out gegen wehren, sprich man müsste ausdrücklich widersprechen um die Weitergabe zu verhindern. Ein Vorgehen, das die Regierung bei Privatunternehmen sogar unter Strafe stellt… hier ist das explizite Opt-In der einzige Weg.

Der eigentliche Skandal besteht also in solchen gesetzlichen Regelungen… in der Doppelmoral und scheinbar zweierlei Mass mit der hier gemessen wird.
Okay, die Datenübermittlung ist in der Regel völlig legal, so fair muss man sein. Jedoch erfolgt in der Regel keine Gruppenauskunft, sondern viele Einzelauskünfte (z.B. nach §32 Mg Baden-Württemberg). Hier ist somit ausschließlich der Gesetzgeber gefragt und nicht die Kommune, die mehr oder minder zur Auskunft verpflichtet sind (Aber den Gesetzgeber interessiert dies scheinbar wenig, da dieses Thema bereits im letzten Jahr öfter akut in den Medien war…).

Der Wiso Bereicht zum Thema als Ergänzung:

P.s. Auch passiert die Datenweitergabe leider oft selbst wenn die Behörde Kenntnis davon hat, dass nicht nur keine Einwilligung, sondern ein klarer Widerspruch vorliegt und die Daten wegen Gefährdung einer strikten Auskunftssperre unterliegen.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Ihr Jan-Philip Ziebold

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