Bereits seit einigen Monaten hat der Branchenverband des Dialogmarketing DDV seine politische Arbeit bezüglich Telefonmarketing wieder verstärkt und die Gespräche mit der Bundesnetzagentur intensiviert. Hintergrund ist das erhöhte Beschwerdeaufkommen bei der Bundesnetzagentur (nur ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung).
Das war passiert: Die Bundesnetzagentur, die seit der Gesetzesänderung auch erhöhte Bußgelder gegen Unternehmen verhängen darf, zählte seit August 2009 fast 60.000 Beschwerden. Doch die neuen gesetzlichen Bestimmungen beeindrucken viele Firmen offenbar nicht. In bisher knapp einem Dutzend Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden insgesamt Bußgelder in Höhe von etwa 700.000,– Euro verhängt. Gemessen an der Zahl der Beschwerden und an dem, was mit den Verträgen offenbar zu verdienen ist, die durch unerlaubte Telefonwerbung generiert werden, kann das wohl eher als Randnotiz betrachtet werden. „Die verschärften Regeln zur Telefonwerbung greifen zu kurz“, heisst es beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Vom DDV haben wir dazu folgende Informationen erhalten, was nun passiert/passiert ist: Das Land NRW, unterstützt durch Rheinland-Pfalz und Berlin, hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um bei Telefonanrufen die sogenannte Bestätigungslösung einzuführen. Der Vorschlag beinhaltet ausserdem das Textformerfordernis für die Einwilligung sowie eine Erhöhung des Bußgeldes von 50.000 auf 250.000 Euro. Der hierfür federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates wird kurzfristig heute, am 29. September, über diesen Antrag des Landes NRW beraten. ZAW und DDV haben ebenso wie weitere Verbände ihre ablehnenden Positionen gegenüber den Mitgliedern des BR-Rechtsausschusses dargestellt. Zu der aktuellen Entwicklung steht der DDV in ständigem Kontakt zur Bundesnetzagentur.
Ich halte Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Passend hierzu folgende Links zu anderen Artikeln von mir zum Thema:
1. Nicht ohne mein “Opt-In”… Aber wie muss es aussehen?
2. Neukundengewinnung im Direktmarketing Teil 1: Allgemeine Grundlagen
3. 15 Irrtümer über die “Auftragsdatenverarbeitung” (siehe BDSG) – WICHTIG!
4. Und zum Überblick der neuen Rechtslage seit der BDSG Novelle 2009, hier noch kurz ein passendes Schaubild:
Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold