
Das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketingagent.com veröffentlichte die Ergebnisse einer repräsentativen Studie im D-A-CH Verbund zur Werbewirkungsforschung. Eine Schnellübersicht gibt es hier als Schaubild: Zum Schaubild hier klicken…
Einige Keyfacts aus dieser Studie zusammengefasst:
(Besten Dank auch an Rene Kulka, der diese Studie u.a. aufbereitet hat in Keyfacts)
Verbreitung der Werbeformen:
TV-Werbung genießt die höchste Wertschätzung: jeder 2. nutzt diese Werbeform fallweise zur Informationsbeschaffung. Interessant: 28% informieren sich über persönlich adressierte E-Mails. 24% über Magazin-Werbung und 22,7% über das Radio.
E-Mail-Leseraten:
Die tatsächliche Öffnungsrate für explizit angeforderte Werbe-E-Mails (Permission Marketing!) liegt in der D-A-CH-Region bei 59,3%. Dies bedeutet, dass 3 von 5 erwünschten E-Mailings auch gelesen werden. Knapp 3 von 10 Befragten öffnen ihren Angaben zufolge sogar über 90% der bestellten Newsletter.
(Hinweise: Die tatsächliche Öffnungsrate entspricht in der Regel nicht der mit einer Versandsoftware messbaren unique Openrate, da Letztere das Ergebnis aufgrund technischer Grenzen nur pessimistisch darstellen kann. Die messbare normale/gute Öffnungsrate liegt schätzungsweise bei ca. 25%, aber auch Listen mit 10% bis 15% Öffnungsrate zählen zu “normal”, je nach Relevanz des Inhalts. Siehe auch diese Grafik).
E-Mail-Aufkommen:
In Deutschland ist der E-Mail-Werbedruck am höchsten: Während die Deutschen im Mittel 4 erwünschte Newsletter pro Tag erhalten, finden ihre Nachbarn in der Deutschschweiz lediglich 2 bzw. 3 in Österreich im E-Mail-Posteingang vor. Das tägliche E-Mail-Aufkommen insgesamt ist natürlich höher, hier geht es aber explizit nur um bestellte Newsletter.
Beliebte Newsletter-Inhalte:
Gutscheine und Coupons genießen generell das höchste Interesse (31,9%), gefolgt von Mitteilungen zu Aktionen (28,9%) und Informationen zu neuen Produkten (17,1%).
P.S. Zum Thema Rechtslage B2B als auch B2C im E-Mail Marketing, kann ich Euch noch folgendes Schaubild von mir ans Herz legen, das auch kurz Bezug nimmt auf die BDSG Novelle aus 2009. Hier klicken für das Schaubild!
Viele Grüße aus Essen, Euer Direktmarketing Blogger
Jan-Philip Ziebold
Besten Dank, das hört man sehr gerne!
Eventuell ist mein neuster Beitrag (Ratgeber E-Mail-Marketing: So macht man es wirklich richtig! http://wp.me/pv09i-km) für Sie auch spannend :-)
Danke, guter Beitrag!
Ich schätze die Qualität Ihrer Artikel. Da ich mich selbst seit einigen Wochen intensiv mit Email-Marketing beschäftige, konnte ich einige rechtliche Fragen bereits über die hier veröffentlichten Artikel klären.