Seit 2009 hat sich sehr viel im Direkt- & Dialogmarketing getan. Neben der BDSG Novelle am 01.09.2009 die bis 2012 Step-by-Step greift, hagelt es auch anderweitig Gesetzesänderungen und viele neue Urteile die einige “Graubereiche” deutlicher beleuchten/einige eher unklarer machen…. Wir berichteten darüber die letzten Monate immer mal wieder.
Da man in diesem Dschungel an Informationen sehr leicht den Überblick verlieren kann, habe ich zusammen mit meiner Firma, der DZ-Media, hierzu eine Übersicht erstellt, die bereits von unseren Partnern in mehreren Blogs veröffentlicht wurde (danke hierfür!).
Eine Zusammenfassung aller Schaubilder in höherer Auflösung gibt es als PDF hier von DZ-Media bereitgestellt zum download, hier klicken.
Hier alle Schaubilder zum Thema “BDSG / Direkt- & Dialogmarketing 2009 bis 2012” in der Voransicht:
P.S.: Für Zusammenfassung aller Schaubilder als PDF zum download hier klicken! :-)
Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
P.S.: Zur Direktmarketingagentur DZ-Media geht es hier lang: http://www.dz-media.de
Leider kann man das nie genau sagen, daher ist auch oft die Rede vom „Graubereich“ (siehe auch Artikel: https://adressdaten.wordpress.com/2009/04/15/datenhandel-ein-graubereich-rechtslage-und-gesetze/). Generell kann ich nur dazu raten, immer für alles ein Opt-In zu erheben und dieses so umfangreich wie möglich zu dokumentieren. Aber selbst dann hat man noch keine 100%tige Rechtssicherheit.
Vielen Dank für diese Zusammenfassung. Allerdings werde ich daraus – insbesondere aus dem Schaubild E-Mail Werbung B2B und B2C – nicht ganz Schlau. Dort steht… Bisher unter bestimmten Umständen auch ohne ausdrückliche Einwilligung. Nämlich dann, wenn alle Punkte von § 7 Abs. 3 UWG greifen. Ist das nach aktueller Rechtslage noch immer der Fall?