
Wer als Marketer “weiß”, auf welche Link-Kategorien (z. B. “Sport”, “Medien”, “Bildung”, “Erotik” …) im Newsletter die E-Mail-Adressaten im Zeitverlauf klickten, kann ihnen künftig inhaltlich zugeschnittene E-Mails entsprechend ihrer so implizit geäußerten, aktuellen Interessen zusenden. Ähnlich verhält es sich mit der Messung der Aktivität anhand des Öffnungs- und Klickverhaltens: Wer lange Zeit nicht klickt und/oder öffnet, kann gezielt mit Reaktivierungsmaßnahmen per E-Mail “reanimiert” werden. etc. etc…. die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt.
Kommen wir nun zur Frage „Wie und wann“ Nutzungsprofile erstellt werden dürfen?!
Es existieren prinzipiell drei Ansätze, die mit unterschiedlichen Herausforderungen und Potenzialen aufwarten:
- Anonymisierte Nutzungsprofile
- Datenschutzrechtliche Einwilligung in die Profilierung
- Pseudonymisierte Nutzungsprofile
Rene Kulka hat hierzu auf seinem Blog einen spannenden Beitrag verfasst, der mir als Grundlage für diesen Kurzbeitrag gedient hat. Ich kann Ihnen diesen Artikel daher wärmstens ans Herz legen: Hier klicken!
Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold