Zwar ist folgendes BDSG Thema für das Direktmarketing direkt nicht relevant, aber eine Erwähnung wert:
Der Bundesinnenminister hat jetzt einen Entwurf für die Erweiterung des BDSG vorgelegt. In diesem heisst es, das Videoüberwachung, der Einsatz von biometrischen Verfahren und Ortungssystemen, die Korruptionsbekämpfung sowie die Telekommunikationsnutzung in Beschäftigtenverhältnissen einheitlich geregelt werden sollen.
Bundesinnenminister Thomas de Mazière will damit ein Versprechen des schwarz-gelben Koalitionsvertrags erfüllen. Dazu hat er die Einfügung eines Unterabschnitts ins Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgesehen. Oppositionsparteien fordern dagegen, dem Arbeitnehmerdatenschutz mit einem eigenständigen Gesetz besondere Bedeutung zu verleihen.
Beste Grüße aus Essen und ein schönes Wochenende, Jan-Philip Ziebold