Auftragsdatenverarbeitung betrifft fast alle – Infovideo+Mustervertrag

Rechtslage
Rechtslage

Über das Thema Auftragsdatenverarbeitung habe ich ja bereits in den Artikeln “15 Irrtümer über die Auftragsdatenverarbeitung” sowie “Auftragsdatenverarbeiter aufgepasst, Regeln nach der Datenschutz Novelle”  ausführlich berichtet. Erschreckend war primär, das mehr als die Hälfte der Unternehmen nicht weiß das hier eine rechtliche Anforderung zur Dokumentation besteht und das fast keiner denkt, das er dies machen muss. Ein fataler Fehler!

Auf der Webseite von Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest habe ich ein kleines Video entdeckt, welches das Thema in drei Minuten kurz und verständlich erklärt. Weiterhin ist dort auch eine Mustervereinbarung zur Verfügung gestellt.

Zum Video…

Definition, wann ist es eine Auftragsdatenverarbeitung:
Wenn ein Unternehmen – z.B. beim Outsourcing – ein anderes Unternehmen damit beauftragt, Daten für das Unternehmen zu verarbeiten, so handelt es sich dabei – sofern auch personenbezogene Daten verarbeitet werden – datenschutzrechtlich um eine Verarbeitung von Daten im Auftrag oder auch Auftragsdatenverarbeitung.

Auftragsdatenverarbeitung nach “Dilbert”
Auftragsdatenverarbeitung nach “Dilbert”

P.s. Zum Bild: Das sieht auch in Europa nicht viel anders aus als in den USA.

Mit freundlichen Grüßen aus Essen
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s