
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben, vieles wurde vereinbart und einiges davon betrifft den Datenschutz. Hier ein Überblick:
BDSG Novelle II:
Wie es hier weitergehen soll steht ja bereits geschrieben, fraglich ist aber, ob die neue Regierung dies so 1zu1 auch umsetzen wird oder doch kippt. Was nicht zwingend eine Verbesserung bedeuten muss, da es in Tendenzen gibt, das BDSG zu verstärken/auszubauen. Gerade die FDP ist allgemein gegen Datenhandel.
Datenschutz allgemein:
Die Regierung will unter der neuen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine „Stiftung Datenschutz“ ins leben rufen, die sich um den Datenschutz im Internet kümmert. Die Stiftung, die nach dem Vorbild „Stiftung Warentest“ arbeiten soll, wird Web-Angebote mit einem Prädikat versehen. Siehe dazu auch den gesonderten Artikel hier.
Sicherheit im Internet:
Ziel ist es, mit Aufklärung den „Selbstdatenschutz“ zu erleichtern. Betrugs- und Identitätsdiebstahl im Netz sollen „konsequent verfolgt“. Zur verbesserten Strafverfolgung im World Wide Webe sind „Internetstreifen durch die Polizei“ vorgesehen, sowie sogenannte „Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet“.
eGovernment:
Die Schwarz-Gelbe Regierung will ein eGovernment-Gesetz. Der elektronische Personalausweis soll beispielsweise im Netz als freiwilliger Identitätsnachweis genutzt werden können. Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen sollen mithilfe des De-Mail-Services elektronisch abgewickelt werden können. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik soll deutlich gestärkt werden.
Internetsperren:
Zunächst auf ein Jahr beschränkt, soll bei kinderpornografischen Inhalten im Internet die Losung gelten: „Löschen statt Sperren“. Hierfür sollen die Polizeibehörden in Zusammenarbeit mit der Internetwirtschaft (u.a. auch der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE) die Aufgaben übernehmen. Nach einem Jahr soll dieses Verfahren ausgewertet werden, um auf dieser Grundlage eine Neubewertung erstellt werden.
Vorratsdatenspeicherung:
Der Zugriff der Behörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes komplett ausgesetzt werden. Bis dahin lautet die Anweisung einfach: Zugriffe nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit.
Breitbandversorgung:
Diese soll in Deutschland sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit ausgebaut werden. Die Nutzung freiwerdender Frequenzen u.a. des Fernsehrundfunks soll dazu beitragen, kurzfristig Versorgungslücken zu schließen.
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema besitzen oder einzelne Punkte anders interpretieren, freue ich mich auf Ihr Feedback hierzu.
Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de