
E-Mail-Marketing ist einfach, günstig und schnell. Auf der anderen Seite ist es ebenso einfach, günstig und schnell die persönlichen Daten der Empfänger zu missbrauchen und sie mit SPAM zu belästigen. Und daher möchte der Gesetzgeber, dass Email-Marketing weniger einfach wird und sich die Werbenden mehr mit den Interessen der Empfänger beschäftigen. Er ordnet ihnen quasi Nachdenken und Vorsicht an.
Daher sollte man in die Kalkulation von Angeboten für Werbemaßnahmen oder Erstellung von Werbung immer den rechtlichen Aufwand einbeziehen und dies dem Kunden eröffnen. Wer es nicht tut und die rechtliche Prüfung unterlässt, läuft Gefahr durch eine Abmahnung oder eine Geldbuße abgestraft zu werden.

Ich habe dazu im Blog vom Thomas Schwenke einen sehr guten Artikel entdeckt, den ich für mit Abstand den besten Artikel zum Thema E-Mail Marketing Recht seit langem halte. Der Beitrag ist übersichtlich, leicht verständlich, dennoch tief gehend und Dank vieler Schaubilder und weiterführender Links sowohl für Einsteiger als auch sogar Profis sehr spannend. Das der Autor zudem Rechtsanwalt im Onlinemarketing ist, macht die Aussagen natürlich um einiges wertiger.
Viel Spaß beim lesen und bis bald aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
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