Der Datenhandel steht derzeit auf keinem guten Stern, Negativ-Portraits in den Medien haben sich rufschädigend ausgewirkt (es vergeht derzeit kaum ein Tag, an dem nicht angesichts des aktuellen Adresshandel-„Skandals“ eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird); eine verschärfte Gesetzeslage (u.a. die eventuelle BDSG Novelle 2009) und die wirtschaftliche Krise tun ihr Übriges. Dennoch, ohne Datenhandel gibt es kein Direktmarketing und somit kein zielgenaues und streu verlustfreies werben .
Warum hört man immer wieder, das der Adressdatenhandel ein rechtlicher Graubereich ist?
Ganz einfach, weil er es teilweise ist. Der Adresshandel und das Adressbroking sind vom Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Der so genannte Graubereich trifft überwiegend auf die Bereiche des E-Mail- & Telefon-Marketing zu, die beide nicht direkt unter das BDSG fallen. Auch sind in Deutschland bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter oder mutmaßlicher Einwilligung zulässig, dies ist u.a. im § 7 Absatz 2 Nr. 2, 3 UWG geregelt. Die rechtliche Bewertung eines solchen Opt-In ist zudem leider auch noch fragwürdig bis ungeklärt und die Gerichte sind hier nicht wirklich einig… Den im Gesetz steht nur das eventuell eine Zustimmung zu erheben ist, aber es wird mit keinem Satz definiert wie diese Zustimmung zu erheben sei oder auszusehen hat. Hier kann man sich daher derzeit leider, wenn überhaupt, primär also nur an vergangenen Referenzurteilen orientieren… und da wären wir dann schon im Graubereiche… Halt ein Bereich der nicht genau durch das gesetzt geregelt ist und je nach Anwalt, Richter und Sonstigen Stelle zu verschiedenen Interpretationen und Meinungen führt.
Man muss zusätzlich auch noch unterscheiden zwischen E-Mail-, Post- und Telefondaten sowie der Kombinationen aus diesen. Den je nachdem welche Datenmerkmale sie erheben möchten, gelten andere Regeln. Eine 100%tige Rechtsicherheit im Datenhandel gibt es daher leider nicht, aber es gibt viele Wege endkundenfreundlich sowie wirtschaftsorientiert Daten zu erheben, zu verarbeiten sowie für Direktmarketingkampagnen einzusetzen.
Was nun? Ich empfehle Ihnen, im Zweifelsfall, immer den schwierigeren Weg zu gehen! Dies geht zwar oft zu Lasten der möglichen Menge an Neukunden, aber mit Sicherheit nicht zu Lasten der Qualität oder Rechtssicherheit. Aber wie alles im Leben, ist auch das eine normale Kosten-/Nutzenrechnung.
Unter http://www.adresshandel-und-recht.de/urteile-1.html finden Sie eine Vielzahl von Urteilen thematisch sortiert, die einen kleinen Überblick der Rechtslage durch Referenzurteile darstellen.
Ich hoffe dieser kleine Artikel hilft Ihnen bei Ihren ersten Schritten im Direktmarketing und/oder bei der/dem Datengenerierung/-kauf/ sowie -miete weiter. Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen rund um das Thema auch direkt zur Verfügung.