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Datenschutzrunde: Die wichtigsten Gesichter der Schlüsselressorts und Bundestagsfraktionen

BDSG

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Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Nach der langwierigeren und heissen Phase der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dem Inkrafttreten zum 1. September 2009 hat im Oktober dieses Jahres eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen.

Die Berliner Datenschutzrunde stellt Ihnen heute hier auf meinem Blog die wichtigsten Gesichter der Schlüsselressorts und der Bundestagsfraktionen vor. Hier geht’s zum PDF-Download: Personalien

Hintergrundinformation: Die Berliner Datenschutzrunde konnte sich dieses Jahr erfolgreich als seriöser, kompetenter und glaubwürdiger Ansprechpartner für Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung etablieren. Hiervon zeugen die zahlreichen Gesprächsangebote im Rahmen der Novellierung des BDSG und der rege Zuspruch zu unseren Veranstaltungen.

Deshalb wird diese auch im kommenden Jahr als Berliner Datenschutzrunde aktiv bleiben. In diesem Rahmen wird am 11. März 2010 in Berlin die „2. Berliner Datenschutzrunde 2010“ stattfinden, bei der die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Grundsatzrede zum Thema Datenschutz halten wird. Weitere hochkarätige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbänden werden vertreten sein.

Mit den besten Grüßen aus Essen,
wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest
sowie ein gutes Jahr 2010.
Ihr Jan-Philip Ziebold

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2009: Ein schwarzes Jahr für den Datenschutz

Datenschutz

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Um die IT- und Datensicherheit in Unternehmen war es im Jahr 2009 schlecht bestellt – so das ernüchternde Fazit des Sicherheitsspezialisten Sophos.

Die Kette gravierender Fälle von Datenmissbrauch riss im Jahr 2009 nicht ab. In skandalöser Weise wurden Millionen sensibler Daten bewusst oder unbewusst gefährdet oder unzulässig verwendet.

Zwar gibt es inzwischen nach der BDSG Novelle neue gesetzliche Vorschriften, wie die Meldepflicht (§42a BDSG) bei Datenverlusten, die Unternehmen zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit vertraulichen Daten verpflichtet (Siehe auch Artikel: Alles zum neuen BDSG zum 01.09.09 ). Noch immer sind sich viele Firmen der IT- und Datensicherheitsrisiken jedoch nicht bewusst: Lösungen zur Sicherung der Daten werden nur unzureichend genutzt und Mitarbeiter selten im richtigen Umgang mit sensiblen Daten geschult. Die Folge: Vertrauliche Geschäftsinformationen, viel Geld (Bußgeldtatbestand in § 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG) und der gute Ruf von Unternehmen stehen auf dem Spiel.

„Das Jahr 2009 war ein schwarzes Jahr für den Datenschutz und die Datensicherheit“, sagte Sascha Pfeiffer, Principal Security Consultant bei Sophos. Selbst Großkonzerne hätten offenbar den Umgang mit vertraulichen Kundendaten nicht im Griff. „Sie müssen sich fragen lassen, warum sie nicht geeignete Vorkehrungen dagegen treffen, dass Mitarbeiter, Partner und sogar Unberechtigte vollen Zugang zu allen Informationen in Kundendatenbanken erhalten.“

Die Fälle der letzten zwölf Monate machen deutlich, dass nicht nur private Nutzer gefährdet sind, vertrauliche Daten, wie Online-Zugangsdaten, PIN und TAN, an Cyberkriminelle zu verlieren. Auch Unternehmen und Organisationen können Opfer gezielter Spionage-Attacken und damit um vertrauliche Daten gebracht werden (Siehe auch Artikel „Wie reagiert man richtig bei einer Datenpanne?„)

Erschwerend komme hinzu, dass etliche Datenpannen des Jahres 2009 auch dadurch verursacht wurden, dass Inhalte vollständiger Datenbanken auf mobile Speichermedien kopiert oder per E-Mail weitergeleitet wurden. „Missbrauch, wie dem illegalen Weiterverkauf von Kundendaten, wird damit Tür und Tor geöffnet.“ Einige spektakuläre Datenpannen des Jahres 2009 im Überblick:

- Persönliche Daten von 18.000 DSDS-Bewerbern im Web einsehbar
Im Februar waren Informationen zu Hobbys, Freizeit und Talenten aus der Bewerber-Datenbank der sechsten Folge von ‘Deutschland sucht den Superstar’ ungeschützt im Internet zugänglich. Es handelte sich um Daten von rund 18.000 Bewerbern.

- Kabel Deutschland verbreitet Kundendaten ungesichert
Kabel Deutschland hat im März Hunderttausende vollständige Kundendatensätze per Excel-Dateien an Subunternehmer weitergegeben. Es war nicht mehr möglich, den Weg der Daten nachzuvollziehen. Kabel-Deutschland-Kunden sahen sich anschließend einer Vielzahl an Anrufen von Telefonverkäufern von Kabel Deutschland ausgesetzt.

- Einwohnermeldedaten über Jahre hinweg frei zugänglich
Im Juni wurde bekannt, dass über mehrere Jahre Daten wie Familienstand, Geburtsdatum oder Religionszugehörigkeit ahnungsloser Bürger offen im Netz verfügbar waren. Ein Software-Dienstleister veröffentlichte versehentlich Zugangsdaten auf seiner Website, über die die Melderegister zahlreicher deutscher Kommunen einsehbar waren.

- Datendiebstahl bei SchülerVZ
Im Oktober legte offenbar ein einzelner Täter Kopien der Profile einzelner SchülerVZ-User an, die allerdings keine Angaben über Post- und E-Mail-Adressen, Zugangsdaten, Fotoalben und Telefonnummern enthielten. Er bediente sich dabei eines Crawlers und hackte sich mit den normalen Log-in-Daten in das Netzwerk ein, um die Datensätze zu kopieren.

- Dienstleister verursacht größte Kreditkartenumtauschaktion
Im November mussten über 100.000 Kreditkarten deutscher Kunden aus dem Verkehr gezogen werden, um Datenmissbrauch vorsorglich zu verhindern. Vorausgegangen war ein Datenklau in Spanien: Einem spanischen Dienstleister wurden unbestätigten Berichten zufolge die Daten tausender deutscher Kunden gestohlen – davon betroffen könnten alle Banken und Bankkunden sein, auch solche, die nicht in Spanien waren. Schadensfälle sind noch keine bekannt.

und und und… viele weitere Beispiele gibt’s hier: http://adressdaten.wordpress.com/2009/11/05/datenschutz-ist-sexy-datensammeln-auch/

Zum Schutz der IT-Systeme und Daten sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen. Darüber hinaus sollten Unternehmen klare Regeln zum Umgang mit Daten, E-Mail und Internet definieren und durchsetzen. Die Voraussetzung für ganzheitliche IT- und Datensicherheit schaffen sie durch den Einsatz integrierter Lösungen. Diese schützen IT-Systeme vor externen Bedrohungen, wie Malware- und Hacker-Attacken, und ermöglichen die Verschlüsselung der auf mobilen Endgeräten, Festplatten und Speichermedien abgelegten oder per E-Mail übertragenen Daten.

In diesem Sinne, immer Augen auf!

Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Neuer Ehrenkodex E-Mail Marketing erfolgreich gestartet!

Ehrenkodex E-Mail Marketing

Ehrenkodex E-Mail

Drei Monate nach Überarbeitung des Ehrenkodex E-Mail Marketing durch das DDV Council Digitaler Dialog haben sich bereits 46 DDV-Mitglieder auf Einhaltung des neuen Ehrenkodex verpflichtet.

Weiterhin ist nun auch das offizielle Logo des Ehrenkodex fertig (siehe Bild links), das zukünftig von allen Partnern/Unterzeichnern genutzt werden darf.

Die aktuelle Liste der Unterzeichner können Sie unter dem folgenden Link abrufen:
http://www.ddv.de/downloads/2009/c04/UnterzeichnerEhrenkodexeMail.pdf

Zum Text des Ehrenkodex geht es hier:
http://www.ddv.de/downloads/2009/c04/Ehrenkodex_E-Mail-Marketing.pdf

Mit vielen Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Neues Fachforum zum Thema Dialog- & Direktmarketing vom DDV

 

DDV Council

DDV Council

Ich möchte an dieser Stelle kurz auf die neue Xing-Fachgruppe „Digitaler Dialog“ aufmerksam machen. Dies ist die neue und offizielle Gruppe des DDV Councils „Digitaler Dialog“.

In diesem neuen Fachforum wird es aber nicht nur um das Council gehen, sondern primär dient diese Gruppe zum Austausch von Informationen / Ideen / Anregungen / etc. rund um das Thema Dialog- & Direktmarketing. Durch ein starkes Moderatoren-Team, ist zudem eine gute Gruppenaktivität gesichert.

Im Detail: In dieser Xing-Gruppe geht es u.a. um digitale Werbemittel und Werbemaßnahmen, die ihren Schwerpunkt auf der Generierung von Response haben. Wesentliche Themen hierbei z.B. das eMail-Marketing (u.a. hat das Council den deutschen Ehrenkodex des eMail-Marketing herausgegeben), Mobile Marketing und Suchmaschinenmarketing, aber auch Webformate, die auf Interaktion ausgelegt sind.
Natürlich bilden auch die Themen Datenschutz und Rechtslage allgemein wichtige Grundpfeiler dieser Gruppe, da ohne Adress-/Datenmarketing ein zielgerichtetes Direktmarketing undenkbar wäre.

Als Schwerpunkt versuchen die Gruppenbetreiber die Themen des DDV Councils „Digitaler Dialog“ aufzunehmen. Ziel der Betreiber ist es jedoch, diese Councilthemen einer breiteren Gruppe von Interessierten zugänglich zu machen sowie allgemeinen Branchenthemen mit Council- & Nicht-Council-Mitgliedern zu diskutieren, da bisher meist nur intern und bei Fachtreffen darüber disskutiert wurde.

Alle Mitglieder des DDV Council „Digitaler Dialog“ sowie sämtliche Sympathisanten und andere allgemein Interessierte sind dort herzlich willkommen.

Weiterführende Links:
- Xing-Fachgruppe: https://www.xing.com/net/digitalerdialog/
- DDV Hauptseite des Council Digitaler Dialog: http://www.ddv.de/index.php?id=89

Mit freundlichen Grüßen aus der Ruhrstadt Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

 

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Stiftung Datenschutz: Fluch oder Segen für alle Datenschutzprobleme?!

Rechtslage

Rechtslage

Prof. Dr. Reinhard Voßbein bzw. die UIMC hat am 20.11.10 eine Pressemitteilung veröffentlich, in der Sie offensiv Bedenken äußert, dass eine Stiftung Datenschutz mit Erwartungen zur Lösung der Probleme des Datenschutzes in unserer Gesellschaft überfrachtet wird.

Wie zuletzt hier berichtet, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine Stiftung Datenschutz errichtet werden soll die – analog zur Stiftung Warentest – die Zielsetzung haben soll, Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, die Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, Aufklärung zu betreiben und ein Datenschutzaudit zu entwickeln. Es sollte von Anfang an vermieden werden, eine vom Grundsatz her gute Idee mit Erwartungen zu überfrachten, die eine derartige Institution nicht erfüllen kann: Den Produkte und Dienstleistungen aus dem IT-Sektor sind etwas grundsätzlich anderes als normale Produkte, die „simpel“ einer eindeutigen technischen Prüfung in Hinblick auf Funktionsfähigkeit und Qualität unterzogen werden können. So sind Produkte häufig Programme oder Programmsysteme, bei denen die Datenschutzfreundlichkeit im Sinne der Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung in der Grundkonzeption und -konstruktion programmtechnisch eingebaut werden muss.

Diese Selbstverständlichkeit ist jedoch nicht grundsätzlich gegeben und im Zweifelsfall nur durch aufwändige Prüfungen insgesamt sowie in Einzelpunkten festzustellen. Wesentlich ist darüber hinaus, dass insbesondere bei Programmsystemen durch die so genannte Einsatzumgebung, unterstützt durch Maßnahmen auf dem Organisations- und Regelungssektor eine Datenschutzkonformität erreicht wird oder werden kann. So sind PETs (Privacy Enhancing Technologies, datenschutzerhöhende Technologien) zwar konstitutive Bestandteile ordnungsgemäßer Systeme, reichen jedoch zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Betriebs von datenschutzrelevanten Programmsystemen nicht aus.
Außerdem belegen die „Datenschutzskandale“ der letzten Zeit eindrucksvoll, in welchem Umfang der menschliche Faktor und insbesondere menschliches Fehlverhalten bis hin zum bewussten Gesetzesbruch zur Nichteinhaltung von Datenschutzvorgaben führen können. Dies ist durch Prüfungen im Sinne einer Produkt- und Dienstleistungsprüfung nicht hinreichend regelbar, selbst wenn die betreffenden Produkte und Dienstleistungen das Gütesiegel einer Prüfinstitution erhalten haben. Außerdem werden viele Programme, die datenschutzrelevante Daten verarbeiten, völlig außerhalb von Bereichen eingesetzt, die einer Prüfung unterzogen werden könnten.

Die UIMC meint als zentrales Fazit: So ist das Problem nicht zu lösen, Lösungswege müssten anders aussehen. Und das unterschreibe ich als zentrale Aussage gerne!

Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Ihr Jan-Philip Ziebold
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Opt-Out nun doch erlaubt?! Laut Bundesgerichtshof ja!

Rechtslage

Rechtslage

Eine kleine unerwartete rechtliche „Sensation“ hinsichtlich dem ewigen Thema wie man ein Opt-In richtig erhebt, kommt aus Karlsruhe (11.11.2009):

So entschied das Gericht, das eine Einwilligung in Werbung nicht zwangsläufig durch ein Markieren der entsprechenden Klausel geschehen muss („Opt-in“), sondern auch durch ein Streichen dieser Klausel erfolgen kann („Opt-out“). Dies stellt der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Kundenbindungs- und Rabattsystem „HappyDigits“ klar (Urteil vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08, Karlsruhe).

Das Urteil bezieht sich jedoch ganz ausdrücklich nur auf die Einwilligung in Werbung in nicht-digitaler Form. Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom September ändert hieran nichts.

Die „Happy Digits“-Betreiberin verwendete folgende Klausel (die laut Kläger damals in der Mitte des Formulars platziert und zusätzlich umrandet war):
„Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing Ich bin damit einverstanden, dass meine bei HappyDigits erhobenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und meine Programmdaten [… von der] Betreiberin des HappyDigits Programms und ihren Partnerunternehmen zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Partnerunternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. [...] Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel [...]“

In der Begründung führt das Gericht aus, dass diese Klausel rechtmäßig ist. Die Verwendung von Daten für Werbung erfordert eine Einwilligung nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BDSG n.F. soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie nach § 28 Abs. 3a Satz 2 BDSG n.F. in „drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorzuheben“.

Das Gesetz lässt aber offen, ob die Einwilligungsklausel als Opt-out- oder als Opt-in-Lösung formuliert werden muss. Deshalb ist beides zulässig, soweit die anderen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Anders als im „Payback“-Fall war eine darüber hinausgehende Einwilligung in die Verwendung der Daten für Werbung im Wege elektronischer Post (SMS, E-Mail) nicht Gegenstand der von der Beklagten verwendeten Klausel. Dies wäre nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG nur durch eine „Opt-in“-Klausel (also eine gesondert abzugebende Erklärung) möglich gewesen.

Mit besten Grüßen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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US-Werbemarkt schrumpft, 5.000,- EUR Ordnungsgeld bei Spam, Virale Werbung, Kennzeichnung von Pflichtfeldern & vieles mehr…

Fakten & Trends

Fakten & Trends

Ein kleiner Überblick spannender Artikel und Studien der letzten Tage Rund ums Thema Marketing für Sie zusammengefasst:

- IAB: US-Werbemarkt mit kleiner Delle im 1. Hlbj. 2009 + E-Mail-Korrektur
Die Erlöse aus Internet-Werbeschaltungen in den USA betrugen im 1. Hlbj. 2009 rund 10,9 Billionen Dollar (-5,3% im vgl. zum 1. Hlbj. 2008). Mehr Infos hier…

- 5.000,- EUR Ordnungsgeld bei erneutem Versand von unverlangter Werbe-E-Mails
Durch die Höhe des verhängten Ordnungsgeldes sollte deutlich gemacht werden, dass ein Verhalten, bei dem geringe Strafen durch vereinzelte Spam-Abmahnungen einkalkuliert werden, da diese durch die Kampagnen-Umsätze in der Summe weit überkompensiert werden, nicht hingenommen werden kann. Mehr Infos hier…

- Tipps für höhere Conversions mit guten Formularen
Egal ob Newsletteranmeldung, Anfrageformular oder Kaufprozess: Das Design der Formulare beeinflusst maßgeblich die Conversion Rate und trägt somit erheblich zum Erfolg oder Misserfolg von Kampagnen bei. Oft werden hier wichtige Chancen verschenkt. Mehr Infos hier…

- Virale Werbung: wie man damit ganz praktisch umgeht
Zunächst mal geht’s vom Ansatz her natürlich nicht mehr darum, dass man an möglichst vielen Stellen im Web Leute einsammelt und zur eigenen Seite treibt. Stattdessen soll der Content sich so weit wie möglich im Web ausbreiten. Die Wahrscheinlichkeit allerdings, dass der virale Content sich – so wie die wenigen wirklich viralen Klassiker – wirklich exponentiell verbreitet, ist nicht besonders hoch. Mehr Infos hier….

- Twitter und E-Mail-Marketing effektiv verzahnen
Twitter polarisiert: Während viele Web 2.0-Fans voller Begeisterung den seit 2006 existierenden Microblogging Dienst nutzen und hier teilweise viel Zeit investieren, diskutieren seine Kritiker weiterhin über Sinn oder Unsinn. Mehr Infos hier…

- Kennzeichnung von Pflichtfeldern in Formularen: Wann man auf den * verzichten kann
Jeder kennt sie, die wie auch immer gearteten Formulare zur Eingabe persönlicher Daten oder anderer Angaben. Was auch immer man im Internet bestellen möchte, wo auch immer man sich registrieren möchte, man kommt um das Ausfüllen von Formularen kaum herum. Um das Formular möglichst schnell auszufüllen, schauen viele Nutzer genau hin, welche Felder unbedingt notwendig sind und welche nicht. So auch unsere Erfahrungen aus vielen Nutzertests mit typischen Usern. Mehr Infos hier…

- Die 30 besten Tools für den Datenschutz
Viele Anwender sind in Sachen Datenschutz im Internet sehr leichtsinnig und hoffen darauf, dass schon nichts passieren wird, oder sind sich der Gefahren nicht bewusst. Dabei kann der digitale Schutz so einfach sein. Mehr Infos hier…

Zum Abschluss noch ein paar Zahlen und Fakten im Schnelldurchlauf:

- Deutsche Internet-Nutzer erhalten 28 E-Mails pro Tag und haben 7 Newsletter abonniert
(Quelle: E-Mail-Marketing Consumer Reports 2009)

- Bereits 13,5 Prozent der deutschen Internet-Nutzer nutzen mobile E-Mail-Dienste
(Quelle: E-Mail-Marketing Consumer Reports 2009)

- Männer (70 Prozent) neigen im Vergleich zu Frauen (65 Prozent) eher dazu, E-Mail als hauptsächliches Online-Kommunikationstool einzusetzen.
(Quelle Epsilon International)

- Aktivität: Nachdem die E-Mail-Nutzung zum Nachmittag hin auf ihren Tiefpunkt sinkt, kann sie zwischen 18 und 21 Uhr einen weiteren Höhepunkt verzeichnen.
(Quelle Epsilon International)

Mit besten Grüßen aus Essen,
Ihr Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Datenschutz ist sexy, Datensammeln auch?!

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Datenschutz

Die Überschrift ist viel und nichts sagend, Fakt ist aber, das Daten die Grundlage fast aller Unternehmen, Werbeaktionen, … sind, und die Gefahr das hier Fehler passieren recht groß ist. Aktuell berichten die Medien ja wirklich dauerhaft über neue Skandale und Unregelmäßigkeiten im Datenbereich. Zu Recht? Also in meinen Augen mehr als nötig und in Teilen absolut übertreiben, dennoch ist natürlich am Grundproblem etwas dran und es darf auch nicht unter den Tisch gekehrt werden. Datensammeln ist etwas gutes und nötig, aber der Datenschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben. An dieser Stelle daher einige weitere Datenvorfälle im Überblick, die bisher nicht so stark bis überhaupt nicht durch die Medien gegangen sind, aber dennoch eine Erwähnung wert sind:

04.11.2009, Köln
Verursacher: 1. FC Köln
Geschädigte: Mitglieder des 1. FC Köln
Was?: Nutzerdetails leicht zugänglich

03.11.2009, Stuttgart
Verursacher: Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
Geschädigte: Sparkassen-Shop-Kunden
Was?: Benutzer können 350.000 Rechnungen im Sparkassen-Shop einsehen

29.10.2009, Nürnberg
Verursacher: Bundesagentur für Arbeit
Geschädigter: Bewerber
Was?: Einladung zum Missbrauch: Arbeitsamt macht Bewerberdaten Dritten ohne Kontrolle zugänglich

19.10.2009, Neu-Isenburg
Verursacher: KarstadtQuelle Bank
Geschädigte: Karstadt-MasterCard-Kunden
Was?: Unbefugte gelangen an Daten der Karstadt-MasterCard-Kunden

19.10.2009, Hamburg
Verursacher: Google
Geschädigter: Anwender von Google Text & Tabellen
Was?: Private Dokumente bei Google Text & Tabellen einsehbar

13.10.2009, Bonn
Verursacher: Deutsche Telekom
Geschädigte: Kunden
Was?: Hunderttausende Kontoverbindungsdaten von Kunden ins Ausland gelangt ….

Quelle: http://www.projekt-datenschutz.de

Folgenden Artikel mit dem Titel “Datenschutz ist sexy, Datensammeln auch” bei heise.de möchte ich Ihnen empfehlen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-ist-sexy-Datensammeln-auch-849664.html

Mein Fazit: Ich bin überzeugt, das Daten gerade im Mittelstand oft deutlich besser überwacht und gesichert sind, als z.B. bei den genannten Großkonzernen. Mehr Menschen, mehr Gefahrenquellen. Im großen und Ganzen, sind Daten aber in Deutschland wirklich gut gesichert, auch wenn der Eindruck derzeit durch die Medienaufmerksamkeit auf dieses Thema sicherlich etwas anders widerspiegelt.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Bestätigungs-Mails sind keine unerlaubte E-Mail-Werbung, laut LG München

Rechtslage

Rechtslage

Die Tage bei Dr-Bahr.com gelesen: Das LG München (Beschl. v. 13.10.2009 – Az.: 31 T 14369/09) hat festgestellt, dass eine reine Check-E-Mail kein Spamming, sondern vielmehr ein taugliches Instrument ist, um unerlaubte E-Mail-Werbung auszuschließen.

Bei dem Antragsteller handelte es sich um einen Münchener Rechtsanwalt. Er machte geltend, dass der Antragsgegner, der Geschäftsführer einer Direktmarketing Firma, unaufgefordert Werbeschreiben per E-Mail an seine Kanzleiadresse zugesandt habe. Tatsächlich wurde ihm eine Check-Mail mittels Double-Opt-In im Rahmen eines Gewinnspiels zugesandt.

Der Anwalt begehrte den Erlass einer einstweilige Verfügung.

Sowohl das AG München als auch die Beschwerde-Instanz, das LG München, lehnten einen Anspruch ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Zusendung einer Check-E-Mail im Double-Opt-In-Verfahren keine unerlaubte E-Mail-Werbung darstelle. Denn die Besonderheit in diesem Verfahren liege darin, dass die Registrierung für das zugesandte Angebot erst dann wirksam werde, wenn sie von dem Adressaten bestätigt werde.

Es handle sich somit um einen Schutz vor weiteren, unerwünschten E-Mails und um eine Absicherung, dass die erste Aufforderung tatsächlich von dem Adressaten stamme und nicht auf einem missbräuchlichen Eintrag beruhe. Das LG München beruft sich dabei ausdrücklich auf die „E-Mail-Werbung“-Entscheidung des BGH (Urt. v. 11.03.2004 – Az.: I ZR 81/01), wo es ausdrücklich heisst:

„Der Werbende hat durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.“

Fazit: Eine solche geeignete Massnahme sei das Double-Opt-In-Verfahren.Es liegt somit bei solchen E-Mail keine unerlaubte Werbung vor.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Ministerin sieht Datenschutz als „größtes Projekt“

Am Mittwoch dieser Woche erhielt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erneut ihre Ernennungsurkunde für das Amt der Bundesjustizministerin.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  gegenüber der Welt bezüglich “Projekt Datenschutz”:
“Das größte Projekt wird die umfassende Modernisierung des Datenschutzes sein. Das gilt für den privaten wie für den öffentlichen Bereich. Dazu brauchen wir den Dialog über die Herausforderungen im Internet, der die klassischen Frontstellungen überwindet. Konkret haben wir ein Datenschutz-Gütesiegel verabredet, so eine Art Stiftung Datenschutz für das Internet. Schnell umsetzen wollen wir die Aufträge des Koalitionsvertrages zur Verbesserung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern. Wir werden die Ungleichbehandlung zwischen Strafverteidigern und Anwälten beseitigen”

Das Ganze Interview finden Sie hier: WELT ONLINE

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Über den Autor

Jan-Philip ZieboldJan-Philip Ziebold ist Geschäftsführer bei der "DZ-Media Verlag GmbH - Werbe- & Mediaagentur für Direktmarketing" in Essen und schreibt in diesem Blog über Trends, Tipps sowie News rund um das Thema Direktmarketing. Jan-Philip Ziebold bei Xing Jan-Philip Ziebold bei Twitter Jan-Philip Ziebold bei Facebook Zur DZ-Media Webseite

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