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Co-Registrierung / CoReg: Kurze Themeneinführung + Tipps

Co-Regs

Co-Regs

Neukundengewinnung beziehungsweise Datengenerierung durch Co-Registrierung oder auch Co-Reg/CoReg genannt, ist ein solider Weg Neukunden online zu gewinnen. Lesen Sie in diesem Artikel, was es damit auf sich hat, auf was Sie achten sollten und welche Vorteile diese Kundenakquise bietet.

Die Grundmethodik von Co-Registrierung gibt es schon lange und stellt keine Erfindung des Onlinemarketings dar, die Begrifflichkeiten an sich wurden jedoch klar im Onlinemarketing geprägt. Bei dieser Methoden geht es darum, in einem bestehenden Kundendialog weitere Angebote zu platzieren, mit dem Ziel, das der Kunde diese ebenfalls bestellt. Dies auch ohne den konkreten Vorsatz, dies im Vorfeld überhaupt zwingend eingeplant zu haben. Es ist somit eine Methoden der prozessintegrierten Produktwerbung innerhalb eigener oder auch fremder Prozesse zur aktiven Datengenerierung.

Wie läuft das genau ab?:
Sie begeben sich mit dem Wunsch ein Konto zu eröffnen, auf die Webseite der Deutschen Bank. Innerhalb der Onlineanmeldung zum Konto werden Sie gefragt, ob Sie nicht zusätzlich eine Visa Kreditkarte zum Konto hinzubestellen möchten. Bei der Co-Registrierung hat der Teilnehmer somit die Möglichkeit, sich *wahlweise* neben dem eigentlichen Projekt noch für weitere – in der Regel thematisch passende – Services zu registrieren. Der Teilnehmer braucht hierzu nur ein mal eingangs seine Daten bei der Teilnehmer-Registrierung (z.B. kostenloser SMS-Versand) einzugeben. Die Mitnahme der Co-Regs (z.B. Bestellung einer kostenlosen Prepaid-Karte) erfolgt sodann einfach aktiv per Mausklick als Opt-In.

Den erfolgreiche Marketingmanager wissen, das nicht die absolute Größe des Adressverteilers zählt für den Kampagnenerfolg, sondern vielmehr, ob sich in dem diesem die richtigen Personen befinden. Daher ist die Co-Registrierung  durch die aktive Auswahl eines Produktes/einer Dienstleistung hierfür besonders gut geeignet.

WICHTIG: Co-Registrierung bitte nicht mit Co-Sponsoring verwechseln (siehe dazu folgenden gesonderten Artikel: Co-Sponsoring: ja, aber bitte anders!).

Co-Registrierung lässt sich somit für unterschiedlichste Dinge anwenden, beispielsweise zur Generierung zusätzlicher Bestellungen, ergänzender eigener oder fremder Produkte, zur Gewinnung von E-Mail Adressen für Newsletter, Telefonnummern für Rückrufanforderungen für Beratungs-/Verkaufgesprächen, Produktinformationen per Post (Infoflyer, Kataloge), etc. – die Anwendungswege sind somit nahezu unbegrenzt.

Varianten und Formen der Integration:
Es gibt viele Varianten natürlich verschiedenste optische Formen/Wege der Integration. Bei der Co-Registrierung ist ein guter Text, der einfach und in wenigen Worten Ihre Dienstleistung heraus stellt, wichtig. Vermeiden Sie lange Sätze oder große Erklärungen. Gerade bei der Co-Registrierung hängen die Qualität und das Volumen massiv von der Einbindungdarstellung ab. Man kann eine CoReg simpel als Grafik (meist 88×31 Pixel) und zweizeiligen Text inkl. Zustimmungskasten einbauen, oder auch per Options-Button im Ja-Nein-Frageprinzip, das Ganze eingebaut in eine Liste von dutzenden oder wenigen anderen CoRegs, einzeln oder auch als Integration auf eine Dankesseite mit einer großer Abbildung und umfangreicherem Text, und so weiter. Die Darstellungsvarianten und Extras sind sehr umfangreich und je nach Produkt/Dienstelistung genau zu wählen.

Rechtliche Aspekte, Grundlagen:

Man muss hier erst einmal unterscheiden zwischen E-Mail-, Post- und Telefondaten sowie der Kombinationen aus diesen. Je nachdem welche Datenmerkmale sie erheben möchten, gelten andere Regeln und Generierungswege. Siehe dazu auch meinen Artikel zum Thema “Aktuelles zur BDSG Novelle”.

Es gibt leider einige schwarze Schafe unter den Adressdienstleister. Einige davon locken mit „mehr als 40.000 neue Leads pro Monat“. Doch wie funktioniert das – und ist das überhaupt legal/seriös? Möchten Sie sich wirklich den Ruf Ihres Unternehmens durch solche Adressen verspielen?

Ich denke nein, daher sollten Sie auf folgendes achten:
- Lassen Sie sich genau erklären, wie die Werbeerlaubnis (das Opt-In) nachgewiesen werden kann. Optimal werden Ihnen die IP, der Timestamp, der Host und die genaue Quelle des Opt-Ins bei jedem Datensatz übermittelt.
- Bestehen Sie unbedingt auf Double-Opt-In und/oder qualifizieren Sie alle Daten selber per Double-Opt-In nach!
- Werfen Sie auch einen Blick in die Referenzliste: Kontaktieren Sie doch mal einen Referenzkunden und erkundigen sich, wie zufrieden er mit dem Anbieter ist.
- Schauen Sie sich genau an, in welchem Umfeld Ihr Produkt platziert wird.

Wenn Sie alle Ratschläge beherzigen, haben Sie für Ihre Neukundenakquise eine solide Grundlage für die Umsetzung beider Methoden.

P.s. Nicht ganz uneigennützig, möchte ich an dieser Stelle noch kurz erwähnen, dass der DZ-Media Verlag aus Essen Ihnen die Dienstleistung “Co-Registrierung” anbieten kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Jan-Philip Ziebold
http://www.dz-media.de

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Über den Autor

Jan-Philip ZieboldJan-Philip Ziebold ist Geschäftsführer bei der "DZ-Media Verlag GmbH - Werbe- & Mediaagentur für Direktmarketing" in Essen und schreibt in diesem Blog über Trends, Tipps sowie News rund um das Thema Direktmarketing. Jan-Philip Ziebold bei Xing Jan-Philip Ziebold bei Twitter Jan-Philip Ziebold bei Facebook Zur DZ-Media Webseite

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